Ausgelegte Bebauungspläne
Frühzeitige Beteiligung
Der Vorentwurf eines Bebauungsplanes (ggf. in verschiedenen Varianten) liegt – abhängig von Umfang und Bedeutung – in der Regel für die Dauer von einem Monat im Rathaus aus. Eine Frist ist nicht gesetzlich vorgegeben. Die Gemeinde weist durch Veröffentlichung auf die Offenlage hin und gibt ein verbindliches Datum für die späteste Einreichung von Anregungen bekannt.
Offenlage
Für die Dauer eines Monats folgt die öffentliche Auslegung, bei der der konkretisierte Bebauungsplanentwurf im Rathaus einsehbar ist. Die öffentliche Auslegung muss amtlich bekannt gegeben werden (Amtsblatt). Während dieser Zeit hat nun erneut jeder die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Planentwurf einzubringen.
Veröffentlichung/ Öffentliche Auslegung
Die Bauleitplanung
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan stellt die rechtlich zulässige Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet dar. Er ist verbindlich für Behörden und Träger öffentlicher Belange, begründet aber noch keinen Bauanspruch. Als vorbereitender Bauleitplan stellt er die Grundzüge der Planung dar und lässt damit Spielraum für die Bebauungsläne, die aus ihm entwickelt werden. Eine Vielzahl von Planungen und sonstigen Nutzungsregelungen nach anderen gesetzlichen Vorschriften sind Bestandteile.
Hier dargestellt ist der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach-Loffenau-Weisenbach. Ausdrucke vom aktuellen Flächennutzungsplan könnnen gegen eine Gebühr bei der Bauverwaltung der Stadt Gernsbach bezogen werden. Auskünfte zum Flächennutzungsplan erhalten interessierte BürgerInnen ebenfalls dort.
Bebauungspläne
Der Bebauungsplan setzt die möglichen Nutzungen der Grundstücke fest, die in seinem Geltungsbereich liegen. Er ist für jedermann verbindlich. Aus dem Bebauungsplan kann abgelesen werden, welche Nutzung mit wie vielen Geschossen in welcher Bebauungsdichte für die Grundstücke festgesetzt ist. Darüber hinaus kann die, durch Baulinien und Baugrenzen festgelegte, überbaubare Fläche erfasst werden.
Abzugrenzen ist der qualifizierte vom einfachen Bebauungsplan. Ein Bebauungsplan ist dann qualifiziert, wenn er mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält (§ 30 Abs. 1 BauGB). Fehlen eine oder mehrere dieser Mindestfestsetzungen, handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan (§ 30 Abs. 2 BauGB). Diese Abgrenzung ist bei der bauplanungsrechtlichen Beurteilung eines Bauvorhabens von zentraler Bedeutung. Während sich die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens im räumlichen Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes ausschließlich nach dem Bebauungsplan richtet, ist ein Vorhaben im räumlichen Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplanes nur dann zulässig, wenn es sich auch noch in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (§ 34 Abs. 1 BauGB).
Bebauungspläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern sowie die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln - § 1 Abs. 5 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Bei Ihrer Aufstellung sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen - § 1 Abs. 6 BauGB.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist eine Sonderform des Bebauungsplanes. Er bezieht sich auf ein bereits präzise umrissenes Projekt, das von einem Investor realisiert werden soll. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird zwischen Investor und Kommune auf Grundlage des Baugesetzbuches abgestimmt. Über einen Durchführungsvertrag regelt die Kommune mit dem Investor die zu erbringenden Erschließungsmaßnahmen und die Durchführung des Vorhabens.
Auf dieser Seite finden sie alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Gernsbach zur Ansicht. Ausdrucke von rechtskräftigen Bebauungsplänen können gegen eine Gebühr bei der Bauverwaltung der Stadt Gernsbach bezogen werden. Auskünfte zu den Bebauungsplänen erhalten sie ebenfalls bei der Bauverwaltung der Stadt Gernsbach.