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Hinweise zur Planung Ihrer Veranstaltung

Am Anfang steht die Idee - und danach gibt's Fragen über Fragen

Wo kann ich eine vorübergehende Wirtschaftserlaubnis beantragen? Wie kann ich meine Veranstaltung publik machen? Diese und viele weitere Fragen müssen zur Planung einer Veranstaltung geklärt werden.

Um Ihnen als Kulturveranstalter oder Verein in Gernsbach die Planung Ihrer Veranstaltung so einfach wie möglich zu machen, haben wir Ihnen hier einige Informationen, Merkblätter und Antragsformulare zusammen gestellt.

Das Kulturamt Gernsbach bietet ein einheitliches Formular für die Beantragung von verschiedenen Genehmigungen und Leistungen an.

Mit diesem Formular können Sie die Genehmigung für Plakatierung und vorübergehende Wirtschaftserlaubnis beantragen.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, Material zu bestellen.
Des weiteren erhalten Sie hier Informationen zu den Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung und Hinweise des Gesundheitsamtes sowie Informationen für Ihre Pressearbeit.

Geben Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular einfach im Kulturamt Gernsbach ab!

Antrag Erteilung Erlaubnis - Verkehrsrechtliche Anordnung

Eine Straßensperrung bzw. die Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum muss beim
Landratsamt Rastatt
Straßenverkehrsamt
Postfach 1863
76437 Rastatt
Telefon 07222 381 3241
amt32@landkreis-rastatt.de
www.landkreis-rastatt.de
beantragt werden!

Hierfür werden verschiedene Formulare benötigt, die Sie alle unter dem unten angegebenen Link finden:

Antrag Gestattung und Plakatierung

Gestattung, Jugendschutz, Hygiene auf Veranstaltungen usw

Kontakt

Kulturamt Gernsbach

Kathrin Komotzki

Igelbachstraße 11
76593 Gernsbach
Telefon 07224 644-134
kathrin.komotzki@gernsbach.de