Lärmaktionsplan der Stadt Gernsbach – dritte Stufe
Inkrafttreten des Lärmaktionsplans
Nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), der die EG-Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungsrichtlinie) über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm umsetzt, sind Kommunen verpflichtet, für Hauptverkehrsstraßen oberhalb definierter Verkehrsbelastungen Lärmaktionspläne (LAP) aufzustellen.
Die Stadt Gernsbach hat den Entwurf des Lärmaktionsplanes – dritte Stufe erstellt und in der Zeit vom 01. August 2018 bis einschließlich 01. Oktober 2018 öffentlich ausgelegt. Parallel wurden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.
Der Gemeinderat der Stadt Gernsbach hat in seiner Sitzung am 30.09.2019 über die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der eingegangen Anregungen entschieden und die dritte Stufe des Lärmaktionsplanes beschlossen.
Der Lärmaktionsplan kann bei der Stadt Gernsbach, Stadtbauamt, Zimmer 303 (Frau Merkel), Igelbachstraße 11, 76593 Gernsbach während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Lärmaktionsplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.