Wahlen

Dass alle Staatsgewalt vom Volke aus geht, ist durch Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes gewährleistet und stellt damit ein Leitprinzip der Deutschen Verfassung dar. Diese Staatsgewalt äußert sich in einer Demokratie durch Wahlen, die das gesamte staatliche Handeln rechtfertigt. Das Wahlrecht regelt, wie sich der Wille des Volkes im Wahlverfahren zu einem Ergebnis führt und dadurch die Zusammensetzung der jeweiligen Volksvertretung bestimmt. Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen geben den Volk die Möglichkeit, direkt auf die politischen Entscheidungsprozesse einzuwirken.

Die Wahlgrundsätze allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim ergeben sich aus Artikel 38 Grundgesetz und gelten als Grundvoraussetzung für jede Demokratie.

Ergebnis Kommunalwahl 9. Juni 2024 in Gernsbach
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patrick.nentwig@gernsbach.de

Wahlleitung und -organisation

Katja Weißhaar

Sachgebietsleiterin
Igelbachstr. 11
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Telefon 07224 644-111
katja.weisshaar@gernsbach.de