Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Gernsbach ist bemüht ihren Internetauftritt im Einklang mit §10 Absatz 1 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (L-BGG) sowie den technischen Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.gernsbach.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit §10 Absatz 1 L-BGG vereinbar:
Teilweise sind Broschüren, Pläne, PDF-Formulare und andere Download-Dateien nicht vollständig barrierefrei.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
- PDF-Formulare
- Broschüren und Faltblätter sowie Prospekte
- Videos
- Pläne wie z.B. Bebauungspläne und Andere
- andere Download-Dateien
Wir arbeiten stetig daran, bestehende Barrieren abzubauen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 3. September 2020 aufgrund der „Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 vom 11. Oktober 2018“ erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 3. Dezember 2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Möchten Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte einholen, nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder schreiben uns direkt eine E-Mail an stadt@gernsbach.de.
Stadtverwaltung Gernsbach
Rathaus
Igelbachstraße 11
76593 Gernsbach
Telefon 07224 644-0
stadt@gernsbach.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Gernsbach wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 4 "Rückmeldung und Kontaktangaben" oben in dieser Erklärung.
Falls die Stadt Gernsbach nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen beim Landratsamt Rastatt im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Beauftrage für die Belange von Menschen mit Behinderung beim Landratsamt Rastatt
Petra Mumbach
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
E-Mail: p.mumbach@landkreis-rastatt.de
Telefon: 07222 381-2126
Landes-Behindertenbeauftragte Baden-Württemberg
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Telefon: 0711 279-3366
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
6. Unser Angebot berücksichtigt unter anderem:
Wir arbeiten ständig daran, unsere Texte so zu schreiben, dass sie auch von Personen verstanden werden, die mit den Themen nicht vertraut sind.
Leichte Sprache
Für Menschen mit Schwierigkeiten beim Lesen und Verstehen der meistens verwendeten Sprache, haben wir die wichtigsten Informationen in Leichter Sprache aufgeführt.
Seiten mit leichter Sprache
Barrierefreies Web-Design
Nutzer finden auf unseren Seiten eine Vorlesefunktion.
Außerdem kann die Schriftgröße und der Kontrast verändert werden.
Unsere Seite ist für den Gebrauch von Screenreadern geeignet.
Zertifikat Reisen für alle für die Touristinfo Gernsbach
Die Touristinfo Gernsbach wurde im März 2023 von Reisen für Alle zertifiziert und bietet viele Informationen zur Barrierefreiheit an. Mit Klick auf das Logo Information zur Barrierefreiheit erfahren Sie alle Details.
Das Zertifikat gilt im Zeitraum von März 2023 bis Februar 2026.