Ehrenamt
Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt haben in Gernsbach in allen Lebensbereichen eine große Bedeutung. Dies zeigt sich insbesondere in der Vielzahl und Vielfalt von Vereinen, genau so aber auch an sonstigen einmaligen oder laufenden Bürgeraktionen und Angeboten.
Die Stadt Gernsbach unterstützt solche Aktionen – soweit dies gewünscht wird – beratend und im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch finanziell, wenn an der Realisierung auch ein öffentliches Interesse besteht.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.ehrenamt-bw.de
Absicherung für Ehrenamtliche
Versicherungsschutz
In Baden-Württemberg engagieren sich über vier Millionen Menschen bürgerschaftlich und ehrenamtlich. Diese Einsatzbereitschaft ist gelebte Demokratie und unterstreicht das solidarische Miteinander in unserem Land in besonderem Maße. Das Engagement im Verein, in der Bürgerinitiative oder in Selbsthilfegruppen ist für viele Menschen zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Ohne dieses freiwillige Tun wäre unsere Gesellschaft überhaupt nicht mehr vorstellbar.
Sich zu engagieren, kann aber auch Risiken mit sich bringen. Für viele spielen Überlegungen zur eigenen Absicherung im Rahmen ihrer freiwilligen Betätigung oftmals keine Rolle. In manchen Fällen war es bisher auch nicht möglich, den erforderlichen Versicherungsschutz für ehrenamtliche Tätigkeiten zu erhalten. Umso größer war dann das Erschrecken, wenn es zu einem konkreten Schadensfall kam.
Die Landesregierung hat diese Lücke jetzt geschlossen und sich trotz äußerst angespannter finanzieller Lage zu einer weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt entschlossen. Zum 1. Januar 2006 sind Sammelverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung für bürgerschaftlich und ehrenamtlich Tätige in Baden-Württemberg in Kraft getreten.
Eine große Anzahl von bürgerschaftlich und ehrenamtlich Aktiven in kommunalen Gremien, in der Feuerwehr, im Sport oder als ehrenamtliche Richter und Schöffen an den Gerichten in Baden-Württemberg ist bereits über bestehende Versicherungen gut geschützt. Die von der Landesregierung neu abgeschlossenen Versicherungsverträge bieten deshalb insbesondere freiwillig Tätigen in den vielen kleinen Initiativen, Gruppen und Projekten Schutz vor den finanziellen Folgen von Sach- und Personenschäden.
Mit diesem zusätzlichen Versicherungsschutz möchte die Landesregierung allen Bürgerinnen und Bürgern in Baden- Württemberg Dank und Anerkennung aussprechen, die in ihrer Freizeit Benachteiligten und Bedürftigen helfen oder sich gemeinsam mit anderen für das Gemeinwesen und ein gutes Miteinander einsetzen.
Haftpflicht-Versicherungsschutz
Der gebotene Versicherungsschutz besteht subsidiär, d. h., eine anderweitig bestehende Haftpflichtversicherung ist im Schadenfall vorleistungspflichtig.
Wer ist versichert?
Versichert sind ehrenamtlich/freiwillig Tätige für das Gemeinwohl, die ihre Tätigkeit in Baden-Württemberg ausüben oder deren Engagement von Baden-Württemberg ausgeht (z. B. bei Exkursionen, die Landesgrenze überschreitende Veranstaltungen, Aktionen usw.).
Die Tätigkeit muss in rechtlich unselbstständigen Strukturen stattfinden. Insofern werden Vereine, Verbände, GmbHs, Stiftungen usw. nicht aus der Pflicht entlassen, für den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen.
- Die Organisation/Gemeinschaft, für die die Tätigkeit erbracht wird
- Betreute bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen, die nicht ehrenamtlich/freiwillig engagiert sind
- Ehrenamtliche, für die das hier versicherte Haftpflichtrisiko anderweitig abgesichert ist (Subsidiarität)
- 2.000.000 Euro Personenschäden, dreifach maximiert
- 2.000.000 Euro Sachschäden, dreifach maximiert
- 100.000 Euro für Vermögensschäden, zweifach maximiert
- 2.000 Euro für Abhandenkommen und Beschädigung von eingebrachten Sachen
- 250 Euro Selbstbeteiligung bei Sachschäden
- Die privat organisierte Selbsthilfegruppe „Leben nach dem Herzinfarkt" trifft sich zum Erfahrungsaustausch in der Wohnung eines Gruppenmitglieds. Ein Mitinitiator zerbricht versehentlich eine teure chinesische Vase. Der Geschädigte macht Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verursacher geltend.
- Die Leiterin der Elterninitiative „Kinderbetreuung“ ist nicht in Reichweite, als ein Kind einem anderen mit seinem Stift schwere Stichwunden zufügt. Die Leiterin der Initiative wird wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht zur Verantwortung gezogen.
- Der Organisator eines Ausflugs der Fahrradgruppe „Mountainbiker durch Berg und Tal“ legt die Route so anspruchsvoll, dass ein Teilnehmer schwer verunglückt. Der Organisator wird auf Schadenersatz verklagt.
Es gelten die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen und der Sammelvertrag.
Unfall-Versicherungsschutz
Der gebotene Unfallversicherungsschutz besteht subsidiär. Eine private Unfallversicherung wird nicht angerechnet. Das Wegerisiko ist mitversichert.
Wer ist versichert?
Versichert sind ehrenamtlich/freiwillig Tätige für das Gemeinwohl, die ihre Tätigkeit in Baden-Württemberg ausüben oder deren Engagement von Baden-Württemberg ausgeht.
Im Bereich der Unfallversicherung besteht Versicherungsschutz auch für ehrenamtlich/freiwillig Tätige in rechtlich selbstständigen Strukturen, soweit diese nicht der Berufsgenossenschaft angehören.
- Betreute, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen, Besucher usw., die nicht ehrenamtlich/freiwillig engagiert sind;
- Personen, für die gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht;
- Personen, für die vom Träger/der Vereinigung, für die der/die Ehrenamtliche tätig ist, bereits eine Unfallversicherung abgeschlossen wurde.
- 175.000 Euro Invalidität bei 100 % Inv., (350 % Progression)
- 10.000 Euro im Todesfall
- 2.000 Euro für Heilkosten
- 1.000 Euro für Bergungskosten
- Eine Mitarbeiterin des Projektes „Altenpflege selbst organisiert“ stürzt auf dem direkten Weg von ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit nach Hause. Sie erleidet einen komplizierten Trümmerbruch im Bein. Die Bewegungsfähigkeit des Beines bleibt dauerhaft beeinträchtigt.
- Die Initiative „Kinderhilfe für den Balkan“ organisiert einen Hilfstransport. Der Fahrer des Lkw wird in einen Verkehrsunfall verwickelt und stirbt.
- Ein Mitglied des Jugendclubs „Kinder wollen klettern“ organisiert eine Bergwanderung. Beim Erkunden des Geländes fällt er in einen Spalt und bricht sich beide Beine. Er muss per Hubschrauber abtransportiert werden und ist später noch eine längere Zeit auf Gehhilfen angewiesen.
Es gelten die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen und der Sammelvertrag.
Ansprechpartner Versicherungsschutz
Die vom Land abgeschlossenen Sammelversicherungsverträge machen es nicht erforderlich, dass sich die Initiativen, Gruppen oder Projekte zur Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes gesondert anmelden müssen. Versicherungsschutz besteht für alle bürgerschaftlich Engagierte automatisch. Eine Kostenbeteiligung der Ehrenamtlichen an den Sammelversicherungsverträgen wird nicht vorgenommen.
Im Schadenfall oder bei Fragen zum Versicherungsschutz wenden Sie sich bitte an den betreuenden Versicherungsdienst:
Ecclesia Versicherungsdienst GmbH
Löffelstr. 40,
70597 Stuttgart
Telefon 0711 615533-265
Telefax 0711 615533-29
ehrenamt@ecclesia.de
www.ecclesia.de
Alternativ können Sie die Formulare zur Schadenmeldung unter www.ecclesia.de herunterladen