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Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentlichen Bekanntmachungen werden gemäß Gemeindeordnung Baden-Württemberg und der Satzung über die Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Gernsbach im Amtsblatt der Stadt Gernsbach veröffentlicht. Das Amtsblatt, der Gernsbacher Stadtanzeiger, wird kostenlos an alle Haushalte in der Gesamtstadt verteilt.

Als weiteren Service stellen wir auf diesen Seiten die Öffentlichen Bekanntmachungen zusätzlich auch online zur Verfügung. Rechtliche Bindung haben aber nur die Bekanntmachungen im Amtsblatt.

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) vom 11. November 2024 Meldung vom 14. November 2024

Ausschreibung zum Verkauf der Bauplätze im Baugebiet „Hardt III - Abrundung“ Meldung vom 10. Oktober 2024

Das Baugebiet „Hardt III - Abrundung“ befindet sich im Ortsteil Reichental und ist umfasst eine Fläche von ca. 0,69 ha. Die Stadt Gernsbach bietet jungen Familien und sonstigen Interessenten Baugrundstücke im Neubaugebiet „Hardt III Abrundung“ im Stadtteil Reichental an. Die Grundstücke zeichnen sich durch ihre landschaftlich reizvolle Lage an einem nach Süden gerichteten Hang aus. Der Stadtteil Reichental ist durch eine lebendige Ortsgemeinschaft mit zahlreichen Vereinen geprägt. Durch die Lage inmitten der Natur, der Nähe zum Kaltenbronn sowie das örtliche Freibad besteht ein großes Naherholungsangebot. Die Grundversorgung ist durch einen kleinen Dorfladen gesichert. Für die Kleinkinder besteht eine örtliche Betreuungsmöglichkeit ebenso für Kindergartenkinder. Die Grundschule befinden sich im benachbarten Stadtteil Hilpertsau. Der Besuch der weiterführenden Schulen ist in der Kernstadt möglich. Die Stadt Gernsbach veräußert folgende Baugrundstücke zum Zwecke der Wohnbebauung zur Eigennutzung:     Planungsrecht und Erschließung:   Die Bauplätze befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hardt III – Abrundung“.   Folgende Bebauung ist möglich: Einfamilienhäuser bzw. Doppelhaushälften.   Alle Bauplätze sind voll erschlossen. Die Erschließungskosten gemäß BauGB und KAG sind im Grundstückspreis enthalten.   Ausschreibungsbedingungen:   Die verfügbaren, städtischen Bauplätze werden in der örtlichen Presse ausgeschrieben:   Die Veröffentlichung erfolgt im:   Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Gernsbach (Stadtanzeiger)   Internet: gernsbach.de/grundstuecke-hardt     Bewerbung   Die Bewerbung erfolgt mittels Bewerberbogen für die ausgeschriebenen Grundstücke. Den Bewerberbogen erhalten Sie während der laufenden Ausschreibung: - bei der Liegenschaftsverwaltung im Zimmer 307, Frau Merkel, Tel.: 07224/644-241 - per email unter liegenschaften@gernsbach.de - gegen Übersendung eines adressierten und ausreichend frankierten Rückantwortkuverts (1,60 €) - im Internet unter gernsbach.de/grundstuecke- hardt   Den ausgefüllten und unterschriebenen Bewerberbogen nebst den erforderlichen Nachweisen können Sie:   bei der Liegenschaftsverwaltung, Zimmer 307 abgeben oder an die Liegenschaftsverwaltung senden beziehungsweise in einen beliebigen Rathausbriefkasten einwerfen.   Bitte beachten Sie die Bewerbungsfrist. Verspätet eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bauplatzbewerber, deren Bewerbung falsche oder unvollständige Angaben enthalten, werden sofort vom Auswahlverfahren und vom Zuschlag ausgeschlossen. Dasselbe gilt, falls die erforderlichen Nachweise nicht fristgemäß eingereicht werden. Gleiches gilt für telefonische und formlose Bewerbungen. Eine Empfangsbestätigung wird nicht erteilt. Bauträger, Firmen, die Gebäude für Dritte erstellen, Makler und dergleichen sind von der Vergabe ausgeschlossen.      Auswahlverfahren   Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wertet die Stadtverwaltung die fristgerecht eingegangenen und vollständigen Bewerbungen anhand der beschlossenen Bauplatzkriterien aus. Die zugelassenen Bewerber werden anhand der erreichten Punktezahl in eine Reihenfolge geordnet. Derjenige mit den meisten Punkten erhält das Erstauswahlrecht. Haben mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl, so entscheidet das Los über die Reihenfolge dieser Bewerber beim Auswahlrecht. Bewerbungsfrist   Das Ende der Bewerbungsfrist ist der 02. Dezember 2024.
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Ausschreibung zum Verkauf des Bauplatzes „Obere Schlosswiesen“ Meldung vom 10. Oktober 2024

Der Bauplatz „Obere Schlosswiesen“ befindet sich am Rand des Teilortsgebietes Gernsbach-Obertsrot und umfasst 506 m2.   Die Stadt Gernsbach bietet jungen Familien und sonstigen Interessenten dieses Baugrundstück an. Wohnen und leben in attraktiver Lage, in unmittelbarer Nähe zu Wald- und Wiesengebieten, gute Anbindung an die Stadtbahnlinie S8/S81 nach Karlsruhe oder Freudenstadt, Nahversorgung für den täglichen Bedarf im Ort, bzw. im benachbarten Hilpertsau, lebendige Ortsgemeinschaft mit zahlreichen Vereinen, Kindertagesstätte, Kindergarten und Grundschule sowie die Möglichkeit der weiterführenden Schulen in Gernsbach machen Obertsrot als Wohnort interessant.   Die Stadt Gernsbach veräußert folgendes Baugrundstück zum Zwecke der Wohnbebauung zur Eigennutzung:   Flurstück Nr. 2767 mit 506 m2 zur Wohnnutzung Preis: 180 €/ m2 Bauplatzpreis: 91.080,00 €   Planungsrecht und Erschließung:   Der Bauplatz befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Obere Schlosswiesen“.   Folgende Bebauung ist möglich: Einfamilienhaus   Der Bauplatz ist voll erschlossen. Die Erschließungskosten gemäß BauGB und KAG sind im Grundstückspreis enthalten.   Ausschreibungsbedingungen:   Die verfügbaren, städtischen Bauplätze werden in der örtlichen Presse ausgeschrieben:   Die Veröffentlichung erfolgt im:   Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Gernsbach (Stadtanzeiger)   Internet: www.gernsbach.de/grundstuecke-stadt   Bewerbung:   Die Bewerbung erfolgt mittels Bewerberbogen für das ausgeschriebene Grundstück. Den Bewerberbogen erhalten Sie während der laufenden Ausschreibung:   bei der Liegenschaftsverwaltung im Zimmer 307, Frau Merkel, Tel.: 07224/644-241   per email unter liegenschaften@gernsbach.de   gegen Übersendung eines adressierten und ausreichend frankierten Rückantwortkuverts (1,60 €)   im Internet unter gernsbach.de/grundstuecke-stadt   Den ausgefüllten und unterschriebenen Bewerberbogen nebst den erforderlichen Nachweisen können Sie:   bei der Liegenschaftsverwaltung, Zimmer 307 abgeben oder   an die Liegenschaftsverwaltung senden beziehungsweise   in einen beliebigen Rathausbriefkasten einwerfen.   Bitte beachten Sie die Bewerbungsfrist. Verspätet eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bauplatzbewerber, deren Bewerbung falsche oder unvollständige Angaben enthalten, werden sofort vom Auswahlverfahren und vom Zuschlag ausgeschlossen. Dasselbe gilt, falls die erforderlichen Nachweise nicht fristgemäß eingereicht werden. Gleiches gilt für telefonische und formlose Bewerbungen. Eine Empfangsbestätigung wird nicht erteilt.   Bauträger, Firmen, die Gebäude für Dritte erstellen, Makler und dergleichen sind von der Vergabe ausgeschlossen.   Auswahlverfahren:   Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wertet die Stadtverwaltung die fristgerecht eingegangenen und vollständigen Bewerbungen anhand der beschlossenen Bauplatzkriterien aus. Die zugelassenen Bewerber werden anhand der erreichten Punktezahl in eine Reihenfolge geordnet. Derjenige mit den meisten Punkten erhält das Erstauswahlrecht. Haben mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl, so entscheidet das Los über die Reihenfolge dieser Bewerber beim Auswahlrecht.   Bewerbungsfrist:   Das Ende der Bewerbungsfrist ist der 02. Dezember 2024.
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