Zahlungsaufforderung für die 1. Grundsteuerrate 2025

Am 15. Februar 2025  ist die 1. Grundsteuerrate für das Kalenderjahr 2025 zur Zahlung fällig. Es wird hiermit öffentlich an die Zahlung erinnert.
 

Konten der Stadtkasse Gernsbach

  • Sparkasse Rastatt-Gernsbach: IBAN DE83 6655 0070 0060 0027 14 BIC SOLADES1RAS
     
  • Volksbank pur: IBAN DE74 6619 0000 0050 0466 05 BIC GENODE61KA1

Bei Banküberweisungen sind das Buchungszeichen und der Verwendungszweck anzugeben. Einzahlungen ohne diese Angaben verzögern die Bearbeitung und können zu Fehlbuchungen führen.

Bei Zahlungsverzug ist die Stadtkasse gesetzlich verpflichtet, für jeden angefangenen Monat der Säumnis einen Säumniszuschlag sowie Mahngebühren zu erheben. Zahlungspflichtigen, die der Stadtkasse ein SEPA-Lastschrift-Mandat (früher: Einzugsermächtigung) erteilt haben, wird die Grundsteuer zum Fälligkeitstermin abgebucht.