Landratsamt Rastatt - Naturschutz: Öffentliche Bekanntmachung

Umsetzung von Erstpflege- und Dauerpflegemaßnahmen im FFH Gebiet „Unteres Murgtal und Seitentäler“ Gemarkung Reichental

Zur ökologischen Aufwertung in den hier genannten Gewannen werden vom Landschaftserhaltungsverband Rastatt e.V. in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde folgende Landschaftspflegemaßnahmen durchgeführt:
 

Zur ökologischen Aufwertung in den hier genannten Gewannen werden vom Landschaftserhaltungsverband Rastatt e.V. in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde folgende Landschaftspflegemaßnahmen durchgeführt:

Gemarkung Reichental, Gewanne Hail und Steinacker
Flurstücke: 1335, 1338, 1571, 1572, 1573, 1580, 1683, 1689, 1715, 1725, 1433, 1435, 1436, 1558, 1559, 1434, 1148, 1629, 1630, 1634, 1654
Es werden folgende Maßnahmen durchgeführt: Entfernung von Gehölzen, Mahd mit und ohne  Abtrag, Beweidung
Gemarkung Reichental, Gewann Strudwiesen
Flurstück: 3172
Es werden folgende Maßnahmen durchgeführt: Mahd und/oder Beweidung.

Den Grundstückseigentümern entstehen keine Kosten für die Maßnahmen. Die Bewirtschaftung in den Folgejahren wird, vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel, durch den Landkreis Rastatt organisiert. Es entstehen den Eigentümern hierdurch keine Kosten. Die Flurstücke sollen jedes Jahr beweidet oder gemäht werden, damit das Grünland offengehalten wird und als Lebensraum erhalten bleibt.

Sollten Einwände gegen die geplanten Maßnahmen bestehen, Anmerkungen gemacht oder die Maßnahmen selbst durchgeführt werden, werden Grundstückseigentümer gebeten, sich bis zum
14. April 2025 per Mail an naturschutz@landkreis-rastatt.de, schriftlich an Landratsamt Rastatt, Untere Naturschutzbehörde, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt oder telefonisch unter 07222/381-5137 zu wenden.
Sollte bis zum genannten Termin keine Nachricht von eingegangen sein, wird davon ausgegangen, dass keine Einwände gegen die Durchführung der beschriebenen Maßnahmen bestehen.