Bebauungsplan "Hubengarten Ost" mit Umweltprüfung

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Gernsbach hat am 09.12.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Hubengarten Ost I“ mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB gefasst. 
Zudem hat der Gemeinderat am 09.12.2024 den Vorentwurf vom 04.11.2024 des Bebauungsplans „Hubengarten Ost I“ gebilligt und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
 
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,24 ha und liegt im Süden des Stadtteils Staufenberg südlich der Staufenberger Straße.
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist begrenzt
- im Norden durch Teile von Nr. 2641/1, 2641/2, 2639, 2638, 2637, 2636, 83, 82, 81/1, 80, 79, 
- im Osten durch die Flst. Nr. 79, 80, 81/1, 2634, 2631, 2630, 2626, 2620,
- im Süden durch die Flst. Nr. 2620, 2619, 2618,
- im Westen durch die Flst. Nr. 3182, 3202, 3203, 3204, 3205, 3206, 2646, 90.
 
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem zeichnerischen Teil zu entnehmen.
 

Geltungsbereich Bebauungsplans "Hubengarten Ost I" - ohne Maßstab
 

Ziele und Zwecke der Planung
Die Stadt Gernsbach beabsichtigt die stufenweise Entwicklung des im Flächennutzungsplan dargestellten abgestimmten Bereichs für Siedlungserweiterung „Hubengarten Ost“. Dazu wurde ein Städtebaulicher Entwurf entwickelt und vom Gemeinderat gebilligt. Dieser Entwurf soll nun in mehreren Bauabschnitten entwickelt werden.
 
Frühzeitige Veröffentlichung
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit den unten genannten Bestandteilen vom 04.11.2024 sowie die öffentliche Bekanntmachung sind im Internet unter (Startseite > Bürger in Gernsbach > Bauen > Bauleitplanung > Bebauungsplan „Hubengarten Ost I“) sowie unter folgendem Link www.gernsbach.de/hubengarten zugänglich.
 
Frühzeitige Öffentliche Auslegung
Zudem wird nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Vorentwurf des Bebauungsplans "Hubengarten Ost I" mit unten genannten Bestandteilen vom 16.12.2024 bis einschließlich 31.01.2025 im Rathaus Gernsbach, Igelbachstraße 11, 76593 Gernsbach, im Offenlegungsbereich des Stadtbauamts im 2. Obergeschoss rechts neben der Treppe bzw. links neben dem Aufzug, während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:
montags bis donnerstags 8 Uhr – 12 Uhr
donnerstags zusätzlich 14 – 18 Uhr
freitags 8 – 13 Uhr
 
Ein barrierefreier Zugang ist über die Touristinfo zu den nachfolgenden Zeiten möglich: 
montags – freitags 9 Uhr bis 12 Uhr und
donnerstags zusätzlich von 14 Uhr bis 16.30 Uhr.
 
Der Vorentwurf des Bebauungsplans "Hubengarten Ost I" in der Vorentwurfsfassung vom 04.11.2024 besteht aus folgenden Teilen:
Satzungstext
Übersichtskarte
Planzeichnung
Planungsrechtliche Festsetzungen gem. BauGB und Örtliche Bauvorschriften gem. LBO Baden-Württemberg
Begründung
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Erfassung von Streuobstbeständen - Entwurf Protokoll Ortstermin zur Abgrenzung von Streuobstbeständen
 
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der vorgenannten Stelle abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. 
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
 
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitplanung) zugänglich.
 
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. eingestellt ist. 
 
Gernsbach, den 09.12.2024
 
 
 
Julian Christ
Bürgermeister