Landratsamt Rastatt: Öffentliche Bekanntmachung

Umsetzung von Erstpflege- und Dauerpflegemaßnahmen im FFH-Gebiet „Unteres Murgtal und Seitentäler“ Gemarkung Reichental, LSG „Schloss Eberstein und Umgebung“ Gemarkung Obertsrot

Zur ökologischen Aufwertung in den hier genannten Gewannen werden im Januar 2025 vom Landschaftserhaltungsverband Rastatt e.V. in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde folgende Landschaftspflegemaßnahmen durchgeführt:  
Gemarkung Obertsrot, Gewann Kleebuckel:
Flurstück: 909 
Es werden folgende Maßnahmen durchgeführt: Entfernung von Gehölzen, Mahd mit Abtrag, Beweidung

Gemarkung Reichental, Gewann Löchlewiesen:
Flurstücke: 3258, 3260, 3261, 3264, 3265, 3268 
Es werden folgende Maßnahmen durchgeführt: Entfernung von Gehölzen, Mahd mit Abtrag, evtl. Beweidung

Es entstehen keine Kosten für die Maßnahmen.

Die Bewirtschaftung in den Folgejahren wird, vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel, durch den Landkreis Rastatt organisiert. Es entstehen den Eigentümern hierdurch keine Kosten. Die Flurstücke sollen jedes Jahr beweidet oder gemäht werden, damit das Grünland offengehalten wird und als Lebensraum erhalten bleibt.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass sonstige Eigentumsrechte und –pflichten, wie beispielsweise die Verkehrssicherungspflicht, Grundsteuer, Kosten der Berufsgenossenschaft etc., weiterhin beim Eigentümer verbleiben.

Sollten Sie Einwände gegen die geplanten Maßnahmen haben, Anmerkungen machen oder die Maßnahmen selbst durchführen wollen, bitten wir um Rückmeldung bis zum 2. Januar 2025 per E-Mail an naturschutz@landkreis-rastatt.de, schriftlich an Landratsamt Rastatt, Untere Naturschutzbehörde, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt oder telefonisch unter 07222/381-5131.
 
Sollten wir bis zum genannten Termin keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie mit der beschriebenen Durchführung der Maßnahmen einverstanden sind.