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Bekanntmachung

20. Änderung des Bebauungsplanes "Rechte Murgseite" im Bereich der Grundstücke Flst. Nr. 2635/1, 2635/2 und 2632/1, Gemarkung Gernsbach als vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung "Uhlandstraße 16 – Schuhhof"

Der Gemeinderat der Stadt Gernsbach hat in der öffentlichen Sitzung am 30. September 2024 die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs „Uhlandstraße 16 – Schuhhof“, im Bereich der Grundstücke 2635/1, 2635/2 und 2632/1, Gemarkung Gernsbach beschlossen.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan vom 22. Februar 2024.

Ziel und Zweck der Planung
Ein privater Investor beabsichtigt die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern. Da das Vorhaben nicht auf Basis des bestehenden Bebauungsplans bzw. § 34 BauGB verwirklicht werden kann, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erarbeitet werden. Die auf den Grundstücken befindlichen Gebäude stehen bereits seit längerer Zeit leer und sollen abgetragen werden. Im Anschluss daran ist eine Neubebauung des Grundstücks mit einer Wohnanlage, bestehend aus 3 Gebäuden mit insgesamt 31 Wohneinheiten, vorgesehen. Diese Nachverdichtung in zentrumsnaher Lage ist aus städtebaulicher Sicht zu begrüßen. Dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats zur sozialen Mietraumförderung soll durch Verwirklichung des Baukörpers an der Loffenauer Straße mit 9 Wohnungen als öffentlich geförderter Wohnraum mit entsprechender Bindung Rechnung getragen werden. Vor diesem Hintergrund ist ein besonderes öffentliches Interesse an der Aufstellung des Bebauungsplans gegeben.
Der Bebauungsplanentwurf „Uhlandstraße 16 – Schuhhof“ (zeichnerischer und textlicher Teil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung) sowie folgende umweltbezogene Informationen:
 
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Arguplan GmbH, Karlsruhe vom Juli 2024 mit Aussagen zu den Artengruppen Vögel, Reptilien, Fledermäuse und sonstigen europarechtlich geschützten Arten
 
- Artenschutzrechtliche Entscheidung Landratsamt Rastatt vom Juli 2024 mit Aussagen zu den Artengruppen Eidechsen und Fledermäuse
 
- Maßnahmenkonzept Artenschutz Arguplan GmbH, Karlsruhe vom Juli 2024 mit Aussagen zu den Artengruppen Mauereidechsen und Fledermäuse
 
- Erläuterungsbericht schalltechnische Untersuchung Fichtner Water & Transportation, Stuttgart vom August 2024 mit Aussagen zu den schalltechnischen Auswirkungen sowie Ermittlung und Bewertung der Lärmeinwirkungen
 
- Geotechnisches Gutachten GeoSolutions, Appenweier vom März 2023 mit Aussagen zur Baugrunderkundung
 
liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
 
02. Oktober 2024 bis einschließlich 04. November 2024
 
m Rathaus Gernsbach, (Hausadresse: Igelbachstraße 11, 76593 Gernsbach, Postfachadresse: Postfach 11 54, 76584 Gernsbach), im Offenlegungsbereich des Stadtbauamts im 2. Obergeschoss rechts neben der Treppe bzw. links neben dem Aufzug während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

montags bis donnerstags 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
donnerstags zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr
freitags 8:00 – 13:00 Uhr

Hinweis:
 
Ein barrierefreier Zugang ist über die Touristinfo zu den nachfolgenden Zeiten möglich:
 
montags – freitags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
donnerstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr.
 
Sie haben die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen zur Planung eingereicht werden. Für Auskünfte zur Planung bzw. zur Abgabe einer Stellungnahme zur Planung mündlich zur Niederschrift bitten wir um vorherige Terminvereinbarung bei der Stadtverwaltung – Stadtbauamt unter der Rufnummer 07224/644-316.

Gernsbach, den 24. September 2024
 
 
 
 
Julian Christ
Bürgermeister

Kontakt

Bauverwaltung

Abteilungsleiterin
Susanne Mühlchen

Igelbachstraße 11
76593 Gernsbach
Telefon 07224 644-318
baurechtsamt@gernsbach.de

Sachbearbeiterin Bauverwaltung

Laura Warnke
Igelbachstraße 11
76593 Gernsbach
Telefon 07224 644-316
baurechtsamt@gernsbach.de