Stimmzettelschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Am 23. Februar 2025 sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, ihre Stimmen zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags abzugeben.
Doch wie kann eine Stimme eigenständig abgegeben werden, wenn der Stimmzettel aufgrund einer starken Sehbeeinträchtigung nicht gelesen werden kann?
Um die gleichberechtigte Teilnahme an der Bundestagswahl zu gewährleisten, stellen die Blinden- und Sehbehindertenverbände sogenannte Stimmzettelschablonen kostenlos zur Verfügung.
Diese Schablone wird auf den Stimmzettel gelegt, wobei die Felder für die Markierungen („Kreuzchen“) in der Schablone ausgespart sind. Auf der Schablone befinden sich zudem Erklärungen in großer, tastbarer Schrift. Zusätzlich wird eine Audio-CD bereitgestellt, die ebenfalls kostenlos erhältlich ist.
Die Audio-CD kann mit herkömmlichen CD-Playern abgespielt werden und enthält Anleitungen zur Benutzung der Schablone. Darüber hinaus wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig vorgelesen. Dabei wird auch darauf hingewiesen, falls eine bestimmte Markierung auf der Schablone keinem gültigen Wahlvorschlag zugeordnet ist.
Personen mit einer starken Sehbeeinträchtigung oder solche, die jemanden mit entsprechendem Interesse kennen, können die Schablone sowie die Audio-CD mit der gesprochenen Version des amtlichen Stimmzettelinhalts kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden anfordern.
Die Bestellung ist telefonisch unter der Nummer 0761/36122 möglich.