Bundestagswahl 2025: Ihre Stimme zählt!
Am 23. Februar 2025 haben alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Deutschland die Möglichkeit, die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages für die nächsten vier Jahre zu bestimmen.
Warum wählen?
Die Bundestagswahl ist ein zentraler Bestandteil unserer Demokratie. Mit Ihrer Stimme tragen Sie dazu bei, welche politischen Prioritäten in den kommenden Jahren gesetzt werden.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich hier aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wie wird gewählt?
Die Wahl erfolgt per Erst- und Zweitstimme:
Mit der Erststimme wählen Sie eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten aus Ihrem Wahlkreis.
Mit der Zweitstimme entscheiden Sie über die Landesliste einer Partei und somit über deren Gesamtsitze im Bundestag.
Wichtige Hinweise zur Stimmabgabe Wahllokal:
Sie können Ihre Stimme persönlich in Ihrem Wahllokal abgeben. Die Adresse finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Briefwahl:
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, können Sie vorab per Briefwahl wählen.
In den nächsten Wochen werden die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten in Gernsbach verschickt. Auf den Wahlbenachrichtigungen sind Datum, Ort und Zeitraum der Wahl vermerkt und sollten am Wahltag im Wahllokal vorgelegt werden.
Sollte bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung eingegangen sein, wird darum gebeten, sich umgehend beim Bürgerbüro der Stadt Gernsbach im Rathaus, Igelbachstr. 11, 76593 Gernsbach, Telefon: 07224 644 449 oder per Mail: buergerbuero@gernsbach.de zu melden.
Für den Fall, dass am Wahltag das eigene Wahllokal nicht aufgesucht werden kann, besteht die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen. Mit diesem Wahlschein kann per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises 273 Rastatt (unter Vorlage des Wahlscheins und des Personalausweises) gewählt werden.
Der Wahlschein kann schriftlich oder persönlich beim Bürgerbüro der Stadt Gernsbach, im Rathaus, Igelbachstr. 11, 76593 Gernsbach, Mail: buergerbuero@gernsbach.de, bis Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr beantragt werden.
Link zur Online-Beantragung des Wahlscheins
Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Bei der Antragstellung sind der Familienname, Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift anzugeben.
Wer für eine andere Person, auch für nahe Angehörige oder den Ehegatten, Briefwahl beantragt, muss eine Vollmacht des Wahlberechtigten mitbringen. Diese Vollmacht ist auf der Wahlbenachrichtigung vorbereitet und kann entsprechend ausgefüllt werden.
Sobald die Stimmzettel vorliegen, werden die Briefwahlunterlagen per Post nach Hause oder an die gewünschte Adresse gesendet.
Erst ab diesem Zeitpunkt können die Briefwahlunterlagen bei persönlicher Antragstellung entweder mit nach Hause genommen oder sofort in einem separaten Raum im Rathaus ausgefüllt und gleich abgegeben werden.
Sobald die Stimmzettel vorliegen, wird dies auf der Homepage www.gernsbach.de/wahlen veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Wahlbrief spätestens bis Sonntag, 23. Februar 2025, 18 Uhr, im Rathaus, Igelbachstraße 11, 76593 Gernsbach, eingehen muss.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeitenden des Bürgerbüros der Stadtverwaltung, Igelbachstr. 11 in Gernsbach, Tel. 644-449 oder E-Mail: buergerbuero@gernsbach.de zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 finden Sie unter diesem Link: Bundestagswahl 2025 - Die Bundeswahlleiterin