
Gaggenau, Gernsbach und Loffenau raten zur Wahl im Wahllokal
Das Zeitfenster für den Rückversand der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.25 ist sehr begrenzt.
Für die Bundestagswahl 2025 wird daher geraten:
Sofern keine Verhinderung am Wahltag besteht und noch keine Briefwahlunterlagen beantragt wurden, sollte das Wahllokal zur Stimmabgabe aufgesucht werden. Bei kurzfristiger Verhinderung wird dazu geraten, die Briefwahlunterlagen in der Gemeindeverwaltung abzuholen bzw. durch einen Bevollmächtigten abholen zu lassen. Insbesondere bei kurzfristig notwendiger Beantragung von Briefwahlunterlagen sollte der Einwurf direkt bei der Gemeindeverwaltung einem Postversand vorgezogen werden, da der Wahlbrief bei dieser bis spätestens Sonntag, 23.02.25, 18 Uhr, eingehen muss.
Sollten bereits beantragte Briefwahlunterlagen noch nicht eingegangen sein, ist die jeweilige Gemeindeverwaltung bzw. das jeweilige Bürgerbüro zu kontaktieren.
Briefwahl
Briefwahl – möglichst jetzt nur noch persönlich
Die Wahlbenachrichtigungen wurden an alle Wahlberechtigten in Gernsbach verschickt. Auf den Wahlbenachrichtigungen sind Datum, Ort und Zeitraum der Wahl vermerkt und sollten am Wahltag im Wahllokal vorgelegt werden.
Sollte keine Wahlbenachrichtigung eingegangen sein, wird darum gebeten, sich umgehend beim Bürgerbüro der Stadt Gernsbach im Rathaus, Igelbachstr. 11, 76593 Gernsbach, Telefon: 07224 644 449 oder per Mail: buergerbuero@gernsbach.de zu melden.
Für den Fall, dass am Wahltag das eigene Wahllokal nicht aufgesucht werden kann, besteht die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen. Mit diesem Wahlschein kann per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises 273 Rastatt (unter Vorlage des Wahlscheins und des Personalausweises) gewählt werden.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können bis Freitag 15 Uhr beim Bürgerbüro der Stadt Gernsbach, im Rathaus, Igelbachstr. 11, 76593 Gernsbach, beantragt werden.
Da die Postzustellung der Briefwahlunterlagen zeitlich zu kurzfristig sein könnte, wird empfohlen, persönlich im Bürgerbüro vorzusprechen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, nehmen Sie bitte telefonisch mit dem Bürgerbüro Kontakt auf: Tel: 644-449.
Wer für eine andere Person, auch für nahe Angehörige oder den Ehegatten, Briefwahl beantragt, muss eine Vollmacht des Wahlberechtigten mitbringen. Diese Vollmacht ist auf der Wahlbenachrichtigung vorbereitet und kann entsprechend ausgefüllt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Wahlbrief spätestens bis Sonntag, 23. Februar 2025, 18 Uhr, im Rathaus, Igelbachstraße 11, 76593 Gernsbach, eingehen muss.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeitenden des Bürgerbüros der Stadtverwaltung, Igelbachstr. 11 in Gernsbach, Tel. 644-449 oder E-Mail: buergerbuero@gernsbach.de zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 finden Sie unter diesem Link: Bundestagswahl 2025 - Die Bundeswahlleiterin