Vergebene Aufträge
Die Stadt Gernsbach informiert:
a) Gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A über vergebene Aufträge von Bauleistungen
- aufgrund Beschränkter Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb, wenn der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt
- aufgrund Freihändiger Vergaben, wenn der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt
- Die Informationen werden für jeden Auftrag 6 Monate vorgehalten.
b) Gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A über vergebene Aufträge von Liefer- und Dienstleistungen
- aufgrund Beschränkter Ausschreibungen und Freihändiger Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
- Die Informationen werden für jeden Auftrag 3 Monate vorgehalten.
c) Gemäß § 30 UVgo über vergebene Aufträge von Liefer- und Dienstleistungsaufträge
- aufgrund Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe, wenn der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt
- Die Informationen werden für jeden Auftrag 3 Monate vorgehalten