Verhalten auf Friedhöfen in Gernsbach
Abraum und Abfall richtig entsorgen
In letzter Zeit ist es vermehrt zu illegalen Müllablagerungen auf städtischen Friedhöfen durch Entsorgung von Privatmüll sowie durch falsche Mülltrennung gekommen.
Friedhöfe sind ein Ort des Gedenkens. Ein der Würde des Ortes entsprechendes Verhalten sollte für alle Besucherinnen und Besucher selbstverständlich sein.
Das richtige Benehmen auf den städtischen Friedhöfen ist jedoch auch in der Friedhofsordnung der Stadt Gernsbach rechtlich geregelt. Aus § 3 Abs. 2 Buchst. c. und e. ergibt sich, dass es unter anderem nicht gestattet ist, die Friedhöfe und deren Anlagen zu verunreinigen sowie Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stelle abzulegen.
Bei Zuwiderhandlungen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die nach dem gesetzlich vorgesehenen Rahmen bestraft werden.
Die Stadt Gernsbach bittet alle Bürgerinnen und Bürger, sich im Sinne des Gemeinwohls respektvoll auf Friedhöfen zu verhalten und sich an die Verhaltensregeln zu halten. Ansprechpartner für Rückfragen ist das Friedhofsamt der Stadt Gernsbach, Igelbachstr. 11, Tel. 07224/644-311, E-Mail friedhofsverwaltung@gernsbach.de.
Die Friedhofsordnung sowie alle weiteren kommunalen Satzungen, Verordnungen und Richtlinien findet man auf der Homepage der Stadt Gernsbach unter „Stadtrecht / Gernsbach“.