Einhaltung der Friedhofsordnung
Aus aktuellem Anlass möchten wir auf die geltende Friedhofsordnung hinweisen, die klar festlegt, dass Hunde auf den Friedhöfen nicht gestattet sind.
Eine Ausnahme gilt lediglich für Blindenhunde, die zur Unterstützung von Menschen mit Sehbehinderung unerlässlich sind. Diese Regelung dient dem Schutz der Würde des Friedhofs als Ort des Gedenkens und der Ruhe.
An allen Eingängen des Friedhofs sind Schilder angebracht, die auf die Verhaltensregeln hinweisen.
Insbesondere fordert § 3, dass sich alle Besucherinnen und Besucher des Friedhofs der Würde des Ortes entsprechend verhalten und die Anweisungen des Friedhofspersonals befolgen.
Verhaltensregeln auf dem Friedhof (Auszug aus § 3 der Friedhofsordnung):
- Hunde mitzubringen, ist untersagt, ausgenommen Blindenhunde.
- Das Betreten von Rasenflächen und Grabstätten ohne Erlaubnis ist nicht gestattet.
- Jede Art von Verunreinigung oder Beschädigung der Friedhofsanlagen ist untersagt.
Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher, die Friedhofsordnung zu beachten und Rücksicht auf andere zu nehmen und respektvoll mit diesem besonderen Ort umzugehen.
Wir danken den Bürgerinnen und Bürgern, die mithelfen, den Friedhof als Ort der Ruhe und des Gedenkens zu bewahren.
Für Rückfragen steht Ihnen das Friedhofsamt zur Verfügung:
Stadtbauamt Gernsbach, Friedhofsverwaltung, Igelbachstr. 11, 76593 Gernsbach.