Gaggenau, Gernsbach und Loffenau raten zur Wahl im Wahllokal
Die Organisation und Durchführung einer Wahl beinhaltet viele Schritte, die eng aufeinander abgestimmt sein müssen, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist.
Durch die vorgezogenen Neuwahlen wird auch der Zeitraum für die Briefwahl, insbesondere für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen verkürzt, was besondere logistische Herausforderungen mit sich bringt.
Der Versand der bis zum 07.02.25 beantragten Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 10.02.25.
Damit ist das Zeitfenster für den Rückversand der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.25 sehr begrenzt.
Für die Bundestagswahl 2025 wird daher geraten:
- Sofern keine Verhinderung am Wahltag besteht und noch keine Briefwahlunterlagen beantragt wurden, sollte das Wahllokal zur Stimmabgabe aufgesucht werden.
- Bei kurzfristiger Verhinderung wird dazu geraten, die Briefwahlunterlagen in der Gemeindeverwaltung abzuholen bzw. durch einen Bevollmächtigten abholen zu lassen.
- Insbesondere bei kurzfristig notwendiger Beantragung von Briefwahlunterlagen sollte der Einwurf direkt bei der Gemeindeverwaltung einem Postversand vorgezogen werden, da der Wahlbrief bei dieser bis spätestens Sonntag, 23.02.25, 18 Uhr, eingehen muss. -
- Sollten bereits beantragte Briefwahlunterlagen bis zum 17.02.25 nicht eingegangen sein, ist die jeweilige Gemeindeverwaltung bzw. das jeweilige Bürgerbüro zu kontaktieren.