Satzung der Stadt Gernsbach über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger
Der Gemeinderat der Stadt Gernsbach hat am 13. Mai 2024 aufgrund des § 4 in Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende Neufassung der Satzung vom 09.05.2016 beschlossen:
(Erstellt am 15. Mai 2024)