Zahlungsaufforderung der 4. Grundsteuerrate
Am 15. November 2024 ist die 4. Grundsteuerrate für das Kalenderjahr 2024 zur Zahlung fällig. Es wird hiermit öffentlich an die Zahlung erinnert.
Bei Banküberweisungen bitte das Buchungszeichen und den Verwendungszweck angeben. Einzahlungen ohne diese Angaben verzögern die Bearbeitung und können zu Fehlbuchungen führen. Bei Zahlungsverzug ist die Stadtkasse gesetzlich verpflichtet, für jeden angefangenen Monat des Säumnis einen Säumniszuschlag sowie Mahngebühren zu erheben. Zahlungspflichtigen, die der Stadtkasse ein SEPA-Lastschrift-Mandat (früher: Einzugsermächtigung) erteilt haben, wird die Grundsteuer zum Fälligkeitstermin abgebucht.
Konten der Stadtkasse Gernsbach:
- Sparkasse Rastatt-Gernsbach IBAN DE83 6655 0070 0060 0027 14 BIC SOLADES1RAS
- Volksbank pur IBAN DE74 6619 0000 0050 0466 05 BIC GENODE61KA1
(Erstellt am 14. November 2024)