Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025:

Eigentümer sollten Grundsteuermessbescheide überprüfen

Im Vordergrund des Bildes sind drei Münzstapel im Hintergrund freistehende Häuser
Symbolbild. (c) Gerd Altmann, pixabay

Die Stadt Gernsbach möchte alle Eigentümer von Grundstücken und Häusern daran erinnern, ihre aktuellen Grundsteuermessbescheide der Finanzämter sorgfältig auf mögliche Fehler zu prüfen.

Die Grundsteuermessbescheide sind die Grundlage zur Steuererhebung. Fehlerhafte Angaben können zu einer falschen Berechnung der neuen Grundsteuer führen. Ein Großteil der Messbescheide ist den Grundstückseigentümern bereits durch die Finanzämter zugestellt worden. Fehlerberichtigungen führen die Finanzämter gerne noch durch.

Die stichprobenartige Prüfung der Messbescheide des Finanzamts durch die Stadtverwaltung Gernsbach hat gezeigt, dass einige Bescheide fehlerhaft sind. Dies kann zum Nachteil für den Steuerschuldner sein. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die zugestellten Wert- und Messbescheide noch einmal in die Hand zu nehmen.

Die Finanzverwaltung bittet insbesondere darum, die Bescheide darauf zu prüfen,
- dass die Eigentümerangaben zum Grundstück richtig und bei mehreren Eigentümern vollständig sind.
- Bei der Veranlagung Grundsteuer B zu Wohnzwecken sollte zudem darauf geachtet werden, dass die Ermäßigung der Steuermesszahl um 30% angegeben ist.

Die Überprüfung ist einfach und dauert nur wenige Minuten. Auf den Internetseiten der Finanzämter Baden-Württemberg steht ein Video zur Verfügung, das die Prüfung Schritt für Schritt anschaulich erklärt. Wenn eine Korrektur erforderlich ist, kann dies elektronisch über ELSTER an das zuständige Finanzamt gemeldet werden. Das geht ebenfalls schnell, ohne telefonische Warteschleife und man kann abschließend Gewissheit haben, alle Angaben korrekt gemacht zu haben. Die Grundsteuer kann so im kommenden Januar auf korrekter Grundlage von der Stadt erhoben werden.

„Einen konkreten Hebesatz werden wir dem Gemeinderat im November zum Beschluss vorschlagen können. Das Gesamtaufkommen soll dabei gleichbleiben. Innerhalb des Stadtgebiets wird es allerdings zu Belastungsverschiebungen kommen; das ist dem sehr vereinfachten Bemessungsverfahren des Landesgrundsteuergesetztes Baden-Württembergs geschuldet, das der Landtag bereits im November 2020 verabschiedet hat. Insbesondere für die Eigentümer von Einfamilienhäusern mit großen Grundstücken wird die neue Grundsteuer zu Mehrbelastungen führen. Die meisten Gewerbebetriebe und Bewohner von Mehrfamilienhäusern können hingegen mit einer Entlastung rechnen“, so Stadtkämmerer Benedikt Lang. „Auf die teils massiven Verschiebungen haben wir als Stadtverwaltung keinen Einfluss,“ so Lang weiter.

Um die Bürgerinnen und Bürger vor dem Startschuss zur neuen Grundsteuer im Januar 2025 umfassend zu informieren, wird die Stadt Gernsbach die wichtigsten Fakten auf ihrer Website bündeln.
Eine öffentliche Informationsveranstaltung für die Gemeinden Gernsbach, Forbach, Weisenbach und Loffenau findet am 11. Dezember 2024 um 18 Uhr in der Stadthalle Gernsbach statt.