
Ab 2025: Einreichung von Bauanträgen ausschließlich digital möglich
Das Baurechtsamt der Stadt Gernsbach informiert über eine wichtige Änderung: Zum 31. Dezember 2024 laufen die Übergangsvorschriften der Landesbauordnung (LBO) aus.
Ab dem 1. Januar 2025 sind Bauanträge ausschließlich digital einzureichen. Bauamtsleiter Jörg Bauer betont: „Die Umstellung auf digitale Antragsstellung über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg ist ein wichtiger Schritt für eine effizientere Bearbeitung von Baugesuchen und einem transparenteren Bearbeitungsprozess.“
Die Stadt Gernsbach setzt dabei auf die landesweite Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa BW). Bauherrinnen und Bauherren, Architektinnen und Architekten sowie alle anderen Antragstellerinnen und Antragsteller finden das Portal unter folgendem Link: https://bw.digitalebaugenehmigung.de/gernsbach/. Auch Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigungen sind zukünftig über ViBa BW einzureichen.
Die Einreichung von baurechtlichen Verfahren kann daher ab 1. Januar 2025 nur noch über das ViBa BW erfolgen. Anträge, die auf andere Weise (z. B. Papier, E-Mail etc.) eingehen, müssen mit dem Hinweis zur Einreichung über ViBa-BW zurückgewiesen werden.
Um den Übergang zur digitalen Bearbeitung zu erleichtern, sind ab sofort alle sonstigen Anfragen ausschließlich per E-Mail an baurechtsamt@gernsbach.de zu richten.
Zusätzlich hat die Stadt Gernsbach eine spezielle Informationsseite auf ihrer Homepage eingerichtet, die alle wichtigen Details zur Umstellung enthält: www.gernsbach.de/digitalebaugenehmigung .
Mit dieser Umstellung erleichtert die Stadt Gernsbach die Bearbeitung von Anträgen und Anfragen und trägt gleichzeitig zur Förderung der Digitalisierung bei.
Kontakt:
Baurechtsamt Gernsbach
E-Mail: baurechtsamt@gernsbach.de
Ansprechpartnerin: Lisa Ritter, 07224 644-314.
Website: ViBa BW – Stadt Gernsbach
Infos auf der städtischen Homepage zur Umstellung: www.gernsbach.de/digitalebaugenehmigung