Fortschreibung des Regionalplanes Mittlerer Oberrhein 2003
Neben der Teilfortschreibung Windkraft läuft derzeit ein Verfahren zur Gesamtfortschreibung des Regionalplanes. Der Regionalplan dient zur Festlegung von räumlichen Entwicklung und Ordnung in der Region, von regionalen Siedlungsstruktur (Raumkategorien, Entwicklungsachsen, Zentrale Orte, Siedlungsentwicklung) und zur Regionalen Freiraumstruktur (Regionale Grünzüge und Grünzäsuren, Gebiete für besonderen Freiraumschutz, Gebiete zur Sicherung von Wasservorkommen).
Die Aussagen des Regionalplanes bilden die Vorgaben für die örtliche Bauleitplanung, daher wurde die Stadt Gernsbach als ‚Trägerin öffentlicher Belange‘ (TÖB) diesbezüglich angehört.
Bereits im Jahr 2021 hat die Stadt Gernsbach in diesem Zusammenhang bei der ersten Anhörung eine Stellungnahme abgegeben:
- Anregungen zur Bauleitplanung/Siedlungserweiterungsfläche wurden weitgehend berücksichtigt, z.B. Hilpertsau „St. Sebastian-Straße“, Lautenbach „Dorfwiese“, Reichental „Hardt III“, Obertsrot „Leimenacker“, Scheuern „Hofreben-Klingel“, Gernsbach „Unterer Panoramaweg Nord“.
- Erläuterung von nicht berücksichtigungsfähige Gebiete - aufgrund von Ausschlussgründen wie z.B. der Lage in Landschaftsschutzgebieten - oder Anregungen/Themen, die kein Regelungsbestandteil des Regionalplanes darstellen (wie z.B. Tourismus oder Breitband).
- Die Anregung, den Wörthgarten als integrierte Lage wurde bereits bewilligt.
Somit wurden bereits bei der ersten Anhörung zentrale und umsetzungsfähige Wünsche der Stadt Gernsbach berücksichtigt, sodass jetzt seitens der Stadt Gernsbach keine Stellungnahme als TÖB erforderlich ist.