Hinweis für Vermieter von Ferienzimmern und Ferienwohnungen

Titelseite Gastgeberkatalog 2023 Baiersbronn und Murgtal - Blick auf eine Heuhütte
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In letzter Zeit nehmen Vermietungen von Zimmern oder Ferienwohnungen an Feriengäste über Internetportale wie z.B. Airbnb, booking.com und andere immer mehr zu.

Die Stadt Gernsbach freut sich immer über (neue) Vermieter, die sich dazu entschließen, das Angebot für Übernachtungsgäste zu bereichern.

Für die Kurtaxe erhalten Gäste dann im Gegenzug eine Gästekarte, die u.a. zur kostenfreien Nutzung des ÖPNV im gesamten Schwarzwald berechtigt. 
Vermieter, die Unterkünfte an Gäste vermieten und sich bisher noch nicht bei der Stadt Gernsbach als Vermieter angemeldet haben, werden gebeten, sich mit der Touristinfo der Stadt Gernsbach, 07224 644446 in Verbindung zu setzen.

Vermutlich ist jedoch nicht allen Vermietern bekannt, dass sie ihr Objekt bei der Stadt Gernsbach (Baurechtsamt und Touristinfo) als touristische Unterkunft anmelden müssen und ihre Gäste melde- und kurtaxepflichtig sind.
Nach dem Bundesmeldegesetz, dem Beherbergungsstatistikgesetz und der Kurtaxesatzung der Stadt Gernsbach ist jeder Vermieter verpflichtet, für jeden Gast einen Meldeschein auszustellen, diesen bei der Touristinfo abzugeben  und entsprechend Kurtaxe abzuführen.