Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum: Förderung für Bauprojekt in Staufenberg

Blick auf Staufenberg (rechts) und Gernsbach
Foto: Stadt Gernsbach 

Beim unterjährigen Programm 2024 des Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) fiel die Entscheidung unter anderem auf ein privates Bauprojekt im Ortsteil Staufenberg. 

Diese erfreuliche Nachricht erhielt die Stadt Gernsbach dieser Tage vom Regierungspräsidium Karlsruhe, welches im Antragsverfahren für die Bearbeitung zuständig ist.

Konkret handelt es sich bei dem Bauprojekt um die Modernisierung eines Zweifamilienhauses mit Dachgeschossausbau zum Zwecke der Wohnraumerweiterung. Der Zuschussbedarf wurde nach Prüfung auf 100.000 € festgelegt.

Das ELR-Programm ist ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer. Die Gebäudesanierung im Ortskernbereich ist einer der Schwerpunkte, die hieraus unterstützt werden können. Weitere Augenmerke liegen beispielsweise auf Vorhaben, die der Versorgung mit Waren und Dienstleistungen oder dem Aufbau und Erhalt gemeinschaftlicher Aktivitäten in ländlichen Gemeinden dienen. „Die Aufnahmeanträge können nur von den Städten und Gemeinden gestellt werden, die ihre Entwicklungsvorstellungen darlegen und die Einzelprojekte in diese einordnen müssen“, beschreibt das Regierungspräsidium die Antragsbedingungen auf seiner Homepage unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx. Dort finden sich auch die für die jeweiligen Programme gültigen Vorgaben und „Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendung und Projektförderung“.  Für die diesjährige unterjährige Programmentscheidung galt, dass Zuwendungen auch für bereits ab 26. Juli begonnene Vorhaben bewilligt wurden. 

„Wir freuen uns sehr, dass die Baumaßnahme in Staufenberg bei diesem Landesförderprogramm berücksichtigt wurde. Gleichzeitig ermutigen wir alle Privatpersonen, Vereine und Unternehmen, sich mit förderfähigen Bauabsichten an uns als Stadt zu wenden, um die Möglichkeiten einer Antragstellung ausloten zu können“, rät der stellvertretende Kämmerer Michael Held.

Zuständig für Anfragen ist die Bauverwaltung.
Kontaktdaten:
Tel: 072224/644-316
Mail: baurechtsamt@gernsbach.de