Digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente ab 1. Mai 2025 erforderlich

Reisepass auf einer Landkarte
Symbolbild Stadt Gernsbach

Der zwischenzeitlich erlangte technische Fortschritt im Bereich der digitalen Bildbearbeitung birgt die Gefahr, dass die in Ausweisdokumenten verwendeten Lichtbilder auf einfache Weise manipuliert werden und somit ein Sicherheitsrisiko bei Grenzübertritten darstellen können.

Das „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumenten“ hat dieser Möglichkeit der Lichtbildfälschung nun einen Riegel vorgeschoben: Ab 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder für sogenannte „hoheitliche Dokumente“ verwendet werden. Dazu gehören:

  • Personalausweis und vorläufiger Personalausweis
  • Reisepass und vorläufiger Reisepass 

Die zur Antragstellung ab 1. Mai 2025 erforderlichen digitalen Lichtbilder können bei der Ausweisbehörde vor Ort gefertigt werden. Dies erhöht die Gebühr für die Antragsbearbeitung um 6 € pro Dokument.

Alternativ besteht die Möglichkeit, das digitale Lichtbild bei einem privaten, entsprechend zertifizierten Dienstleister anfertigen zu lassen. Unter der privaten Website https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ können Bürgerinnen und Bürger selbständig nach Fotodienstleistern in ihrer Region suchen