Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplans „Untere Dorfwiesen“ im Bereich der Grund-stücke Flst. Nr. 2442, 2443, 2444, 2445, 2446, 2447, 2448 und 2999 (teilweise), Gemarkung Gernsbach-Lautenbach

  • Durchführung des Verfahrens nach § 2 ff. BauGB – 
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – 

Der Gemeinderat der Stadt Gernsbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Mai 2024 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Untere Dorfwiesen“, Gemarkung Gernsbach-Lautenbach, im Verfahren gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat der Stadt Gernsbach den vorliegenden Planentwurf für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gebilligt. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst. Nr. 2442, 2443, 2444, 2445, 2446, 2447, 2448 und 2999 (teilweise), Gemarkung Gernsbach-Lautenbach und ergibt sich aus dem Lageplan vom 16. April 2024.

Das Gebiet am nordwestlichen Ortsrand von Lautenbach ist 0,24 ha groß. Im Regionalplan ist die Fläche als geplantes Wohngebiet dargestellt, im Flächennutzungsplan teilweise als geplantes Wohngebiet und landwirtschaftliche Nutzfläche. Im Hinblick auf die auf der Südseite des bestehenden Weges bereits vorhandene Bebauung und die guten Erschließungsmöglichkeiten bietet es sich an, den Ortsrand von Lautenbach in Richtung Gernsbach abzurunden. Entsprechend der umgebenden Bebauung ist eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern vorgesehen. Hierbei ist die Freihaltung des Gewässerrandstreifens im Norden zu berücksichtigen. Die bereits vorliegende artenschutzrechtliche Untersuchung lässt darauf schließen, dass aus diesen Gesichtspunkten heraus eine Entwicklung des Gebiets möglich ist. Auch das Ergebnis der Prüfung der Mitwirkungsbereitschaft der betroffenen Grundstückseigentümer lässt hierauf schließen. 

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Untere Dorfwiesen“ (zeichnerischer und textlicher Teil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung) sowie die umweltbezogene Information -  
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Arguplan GmbH, Karlsruhe vom 26. Oktober 2023 mit Aussagen zu den Artengruppen Vögel, Reptilien, Fledermäuse und sonstigen europarechtlich geschützten Arten - liegen in der Zeit vom 16. Mai 2024 bis einschließlich 17. Juni 2024 im Rathaus Gernsbach, (Hausadresse: Igelbachstraße 11, 76593 Gernsbach, Postfachadresse: Postfach 11 54, 76584 Gernsbach), im Offenlegungsbereich des Stadtbauamts im 2. Obergeschoss rechts neben der Treppe bzw. links neben dem Aufzug während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus: montags bis donnerstags 8:00 Uhr – 12:00 Uhr, donnerstags zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr, freitags 8:00 – 13:00 Uhr. Ein barrierefreier Zugang ist über die Touristinfo zu den nachfolgenden Zeiten möglich: montags – freitags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Die ausgelegten Unterlagen können zudem im Internet auf der Homepage der Stadt Gernsbach eingesehen werden  (www.gernsbach.de/unteredorfwiesen). Sie haben die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen zur Planung eingereicht werden. Auskünfte zur Planung werden während der oben genannten Sprechzeiten oder nach telefonischer Terminvereinbarung (07224/644-316) im Stadtbauamt Zimmer Nr. 303 und 305 erteilt.

Gernsbach, 14. Mai 2024


Julian Christ
Bürgermeister