Sozialschutz-Paket der Bundesregierung schafft erleichterten Zugang zu sozialen Grundsicherungsleistungen

(Bild: Gerd Altmann auf Pixabay)

Die Bundesregierung hat den Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung durch das Sozialschutz-Paket vorübergehend erheblich erleichtert, denn viele Menschen sind durch die Corona-Krise in finanzielle Bedrängnis geraten und machen sich Sorgen um ihre finanzielle Existenz.

Der Bezug von Leistungen der Grundsicherung kommt jetzt auch für von Kurzarbeit Betroffene oder Arbeitslosengeldempfängerinnen und –empfänger in Frage, deren Einkommen unter den Satz der Grundsicherung sinkt. Zudem können Freiberufler, Solo-Selbständige oder Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer in finanzieller Not, denen ein Großteil der Aufträge verloren gegangen ist, Grundsicherung beantragen.

Weiter wurden vor allem die Voraussetzungen für den Bezug von Grundsicherung erleichtert.

Aussetzen der Vermögensprüfung

Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, kann sein erspartes Vermögen in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezuges behalten, soweit es nicht eine besondere Höchstgrenze überschreitet.

Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung

Wenn ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegt, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft (Grundmiete, Schuldzinsen) inklusive Heizung und Nebenkosten. Diese Kosten werden bei Neuanträgen, die vom 1. März bis zum 30. Juni 2020 beginnen, für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt.

Kein Weiterbewilligungsantrag notwendig

Grundsicherungsleistungen werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Für Bewilligungszeiträume vom 31. März bis einschließlich 30. August werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Ein Weiterbewilligungsantrag ist nicht erforderlich.

Die Jobcenter in der Region Karlsruhe-Rastatt bitten Antragstellerinnen und Antragsteller darauf zu achten, die erforderlichen Unterlagen und Anlagen möglichst vollständig einzureichen. Anträge müssen unterschrieben sein und es muss eine Telefonnummer für Rückfragen angegeben werden.

Antrag auf Grundsicherung richtig stellen

Wer einen vereinfachten Antrag auf Grundsicherung stellen möchte, muss alle erforderlichen Daten in das PDF-Dokument eingeben, welches online unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung bereit gestellt wird. Anschließend muss das ausgefüllte PDF-Dokument ausgedruckt und unterschreiben werden. Selbstständige füllen zusätzlich die vereinfachte Anlage für Einkommen aus Selbstständigkeit aus. Alle Dokumente müssen ausgedruckt und unterschrieben werden. Der komplette Antrag (bei Selbstständigen mit Anlage) wird anschließend beim zuständigen Jobcenter eingereicht – per Post, Hausbriefkasten oder E-Mail. Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, auf die Antwort des Jobcenters zu warten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bemüht, alle Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten.

Aktuelle Informationen, einen Überblick über die Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge gibt es unter: www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung. Zudem wurde eine Sonderhotline für Selbständige, Freiberufler und alle Betroffenen unter der kostenfreien Nummer: 0800 4 5555 23 neu geschaltet.

Auch wenn derzeit persönliche Vorsprachen in den Jobcentern nicht möglich sind, informieren die Jobcenter im Bezirk der Agentur für Arbeit Betroffene ebenfalls darüber, welche Unterstützung sie in dieser Situation im Bereich der Grundsicherung erhalten können.

Jobcenter Landkreis Rastatt

07222 - 930 311           Hotline für Bestandskunden

07222 - 930 333           Sonderhotline für Neukunden

jobcenter-landkreis-rastatt.kundenservice@jobcenter-ge.de