Anschlussunterbringung von Flüchtlingen
Im Rahmen der Anschlussunterbringung von Flüchtlingen hat die Stadt Gernsbach eine Aufgabenstellung erhalten, die derzeit und auch künftig einen erheblichen Einsatz erfordert.
Die Landkreisverwaltung ist dabei für die Unterbringung in den Gemeinschaftsunterkünften zuständig, die Kommunen für die Anschlussunterbringung.
Die Unterbringung bei der Stadt Gernsbach soll möglichst dezentral erfolgen mit einem deutlichen Augenmerk auf die Integration der Menschen. Familien, aber auch eine Große Zahl von Einzelpersonen sind unterzubringen. Derzeit hat sich zwar der Flüchtlings-Zustrom und damit der Unterbingungsdruck enspannt, die bisher prognostizierten Flüchtlingszahlen sind noch keine Realität geworden. Allerdings kann sich die Lage bei der derzeitigen weltpolitischen Situation schnell ändern. Die Vorgehensweise der Stadt ist derzeit primär auf vorhandenen Wohnraum zurückzugreifen und keine Investitionen in größere Neubauten zu tätigen.
Dazu hat die Stadtverwaltung ein Strategiepapier erarbeitet, dass die Raumbedarfe und mögliche Belegungen und weitere Potentiale für Wohnraum durch private Vermietung, städtischen vorhandenen Bestand usw. darstellt und ständig fortschreibt.