Lebenslagen
Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.
Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.
Änderungen bei ausländischen Studierenden
Bei Studierenden aus der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftraum (EWR) hat ein Wechsel des Studienganges oder des Studienfaches in der Regel keine Auswirkungen auf den aufenthaltsrechtlichen Status.
Alle anderen ausländischen Studierenden müssen bei einem Fachrichtungswechsel berücksichtigen, dass die Zweckbindung der Aufenthaltserlaubnis auch die Bindung an die gewählte Fachrichtung beinhaltet.
Es empfiehlt sich daher, vor einem beabsichtigten Wechsel der Fachrichtung mit der Ausländerbehörde Kontakt aufzunehmen.
Ist schon ein Wechsel erfolgt, muss er immer sofort der Ausländerbehörde mitgeteilt werden.
Diese prüft dann das Vorliegen der Voraussetzungen für die Änderung der Aufenthaltserlaubnis und ändert diese gegebenenfalls ab.
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
01.08.2022 Justizministerium Baden-Württemberg