Freibad Reichental
Natur pur! Das Romantikbad im Grünen
Das Bad liegt umrahmt von Wäldern inmitten einer Wiesenlandschaft in 550 m Höhe und man atmet immer eine klare und die Atemwege befreiende Luft. Durch eine Solarbeheizung hat die Wassertemperatur trotz der Höhe immer angenehme Werte. Das Wasser läuft nach allen Seiten über den Beckenrand ab, die Oberfläche bleibt deshalb einladend sauber. Es wird in 3 Stunden umgewälzt und hat Spitzenqualität. Die kleine Brücke über den immer sprudelnden Reichenbach führt zu den Liegewiesen - bräunende Sonne in luftiger Höhe. Wer´s schattig mag, findet seinen Platz unter den alten Bäumen.
Bereits im vergangenen Jahr konnten die Stadtwerke Gernsbach mit Herrn Hardie Baldig einen neuen Pächter für das Kiosk im Freibad Reichental gewinnen. Herr Baldig wird den Badegästen ein vielfältiges Angebot präsentieren. Neben Erfrischungsgetränken, Eis, Fingerfood sowie Kaffee und Kuchen wird zukünftig die original Volkswagen-Currywurst die Speisekarte im Freibad Reichental bereichern. Zu folgenden Öffnungszeiten ist Herr Baldig mit seinem Team für Gäste des Kiosks da: Dienstag, Donnerstag, Freitag, Samstag: 11 - 22 Uhr, Mittwoch 11 - 18 Uhr, Sonntag 12 - 22 Uhr. Montag Ruhetag.
Öffnungszeiten und Schlechtwetterregelung
Eintrittspreise
Eintrittspreise
Informationen zu den Eintrittspreisen
Befreiung
- Für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres
- schwer behinderte Schüler, Auszubildende und Studenten
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn im Schwerbehindertenausweis "Mit Begleitperson" vermerkt ist, erhalten freien Eintritt.
- Schulklassen Gernsbacher Schulen unter Führung eines Lehrers erhalten einmal wöchentlich freien Eintritt.
Schwer behinderte im Sinne der Badegebührenordnung sind Personen mit mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung. Die Befreiungsgründe sind entsprechend nachzuweisen.
Ermäßigung
- Kinder und Jugendliche vom vollendeten dritten bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
- Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende ab dem vollendeten 16. Lebensjahr sowie Empfänger von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB XII (1), oder Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB II (2) oder SGB XII (3).
- Schwerbehinderte ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (Erwerbsminderung mindestens 50 Prozent) fallen unter die Tarifgruppe "Ermäßigt".
Die Ermäßigungsgründe sind durch Vorlage eines Ausweises oder entsprechender Bescheide nachzuweisen.
Feierabendkarte
Die Feierabendkarte gilt ab 17 Uhr.
Familienkarte
Die Familiensaisonkarten erhalten Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind für das die Ermäßigungsgründe (siehe Ermäßigung 1. und 2.) zutreffen. Mit dieser Familiensaisonkarte erhält jedes Familienmitglied eine Jahreskarte. Mit dieser Jahreskarte kann unabhänigig voneinander das Bad besucht werden. Auf Familienkarten werden keine weiteren Ermäßigungen gewährt.
Die Familieneinzelkarten erhalten Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind für das die Ermäßigungsgründe (siehe Ermäßigung 1. und 2.) zutreffen. Für die ganze Familie wird nur eine Karte ausgegeben. Die Berechtigung ist ab dem 3. Kind durch Vorlage des Landesfamilienpasses nachzuweisen.
Haus- und Badeordnung
Haus- und Badeordnung
Die am 24. Juli 2000 vom Gemeinderat der Stadt Gernsbach beschlossene, am 24. November 2003 und 22. April 2004 geänderte Haus- und Badeordnung wird durch Beschluss des Gemeinderats am 3. Juli 2006 wie folgt geändert:
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