Gemeinderat bekräftigt Notwendigkeit der Rathaussanierung

Das Rathaus unter blauem Himmel
Stadt Gernsbach

Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung den Weg für die Planung zur Rathaussanierung freigemacht. Im nächsten Schritt wird nun die Verwaltung eine europaweite Ausschreibung (VgV-Verfahren) für Objektplanungs- und Fachplanungsleistungen vorbereiten und durchführen.

Das Rathaus besteht aus zwei miteinander verbundenen Gebäudekomplexen: dem denkmalgeschützten historischen Altbau an der Igelbachstraße aus der Mitte des 19. Jahrhunderts und dem Anbau aus dem Jahre 1976 in Richtung Gottlieb-Klumpp-Straße.
Der Anbau soll durch einen modernen Neubau ersetzt werden, der den geänderten Nutzungsbedürfnissen entspricht und eine barrierefreie Anbindung an den Altbau gewährleistet. Dieser Neubau bietet die Möglichkeit die Bürofläche zu optimieren.

Die Gesamtmaßnahme wurde mit einem Grobkostenrahmen von 11,8 Mio. Euro veranschlagt, für die erste Planungsmittel im Doppelhaushalt 2024/2025 vorgesehen sind.
Die Sanierung des Rathauses ist im Rahmen des Sanierungsgebiets "Altstadt II" von entscheidender Bedeutung und wird eine Vorbildfunktion in Bezug auf Denkmalschutz, Klimaschutz und städtebauliche Wirkung einnehmen. Daher wird die Vergabe der Planungsleistungen durch ein VgV-Verfahren mit Beteiligung des Gemeinderats sichergestellt, um architektonische Kompetenz und innovative Ansätze zu gewährleisten.

„Das Rathausgebäude sollte die Visitenkarte einer Stadt und offen für alle Bürger sein. In Anbetracht dessen ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Planungen für die Sanierung unseres Rathauses zeitnah beginnen. Nur so können wir sicherstellen, dass die Realisierung mittelfristig und innerhalb des begrenzten Zeitrahmens vom Sanierungsgebiet 'Altstadt II' umgesetzt wird", betont Bürgermeister Julian Christ.
 
Für die derzeit dringenden Maßnahmen am Altbau, wie den Austausch maroder Fenster, eine (Teil-)Sanierung des Daches und eine Fassadensanierung, sind im Haushaltsjahr 2024 Mittel in Höhe von 350.000 € vorgesehen. Diese Maßnahmen sollen unabhängig vom Abriss und der Neuerrichtung des Anbaus vorab durchgeführt werden.