Zur Beschlussfassung:

Fuß- und Radwegekonzept - Radverkehrshauptnetz

VIA PLanungsbüro

Dem Ausschuss für Technik und Umwelt liegt bei seiner Sitzung am 16. September das Radverkehrshauptnetz für die Stadt Gernsbach zur Abstimmung vor. 

Mit dem Beschluss kann dann sichergestellt werden, dass die im Rahmen der Konzepterstellung zu entwickelnden Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs primär auf dieses Netz ausgerichtet werden. Das Konzept berücksichtigt dabei alle Verkehrsarten, insbesondere den Fußverkehr, sowie die unterschiedlichen Anforderungen an den Straßenraum und landwirtschaftliche Wege.Das Rad- und Fußverkehrskonzept der Stadt Gernsbach dient als strategisches Planungsinstrument zur Förderung und Entwicklung der Nahmobilität. Ziel ist es, die Infrastruktur so zu gestalten, dass Zufußgehen und Radfahren sicherer, komfortabler und attraktiver werden. Das Radverkehrshauptnetz bildet dabei einen essentiellen Baustein für die Fragestellungen „wo“ Verbesserungen anzustreben sind.„Das Konzept soll als Handlungsrahmen und Entscheidungshilfe für die Gemeinderäte und die Verwaltung in den nächsten fünf bis zehn Jahren dienen“, betont Bauamtsleiter Jörg Bauer. Zudem könne es bei Maßnahmen auf klassifizierten Straßen, bei denen die Stadt nicht der Entscheidungsträger ist, als Argumentationshilfe dienen. Darüber hinaus ist das Konzept Voraussetzung, um Fördermittel des Landes bei der Umsetzung von Maßnahmen zu erhalten. Die Notwendigkeit eines solchen Konzeptes wurde auch vom Gemeinderat gesehen. Des Weiteren sprachen sich die Bürgerinnen und Bürger bei einer gut besuchten Bürgerwerkstatt im Juli 2024 erneut für Verbesserungen der Rad- und Fußwege aus. Das Rad- und Fußverkehrskonzept baut auf bereits durchgeführte Vorarbeiten der vergangenen Jahre auf und wird eine konkrete Maßnahmenplanung enthalten, die Prioritäten und Kostenschätzungen umfasst. Der Praxiswert des Konzeptes wird daher als hoch eingeschätzt. Das Nahmobilitätskonzept setzt sich aus vier wesentlichen Bausteinen zusammen: Bestandsaufnahme, Bürgerbeteiligung, Netzkonzeption und Maßnahmenprogramm.

Bestandsaufnahme: Die Erfassung der aktuellen Situation erfolgt durch eine Qualitätsprüfung und Mängelanalyse des bestehenden Netzes, die bis Herbst 2024 andauern wird. Diese erfolgt durch Befahrungen mit dem Fahrrad und Begehungen zu Fuß, durchgeführt vom beauftragten Planungsbüro.

Bürgerbeteiligung: Im Juli 2024 fand eine Bürgerwerkstatt statt, an der rund 70 Personen teilnahmen. Dabei wurden zahlreiche Anregungen der Bürgerinnen und Bürger gesammelt und Informationen über die geplanten Verkehrshauptnetze vom Planungsbüro VIA vorgestellt. Aufgrund der positiven Resonanz gibt es zusätzlich unter www.gernsbach.de/radverkehr eine Online-Maßnahmen-Karte. Diese interaktive Karte ermöglicht es, Vorschläge grafisch zu verorten und weitere Anregungen einzutragen. Die Karte ist bis Ende Oktober 2024 freigeschaltet.

Netzkonzeption: Das Radverkehrshauptnetz, das Gegenstand des Beschlusses im Ausschuss für Technik und Umwelt war, bildet ein zusammenhängendes, durchgehend befahrbares städtisches Radverkehrsnetz ab. Dieses verbindet die Ortsteile Gernsbachs miteinander und schließt an das landes- und kreisweite Radwegenetz an. Der Fußverkehr wird vor allem im Kernort Gernsbach und in zentralen Bereichen der Ortsteile berücksichtigt, sodass hier kein separates Netz festgelegt wird. Alle Verkehrsarten – motorisierter Individualverkehr, öffentlicher Personennahverkehr, Fußverkehr und Radverkehr – wurden in die Konzeption einbezogen. Die Netzentwürfe für das Radwegenetz wurden mit den entsprechenden Fachplanungen abgestimmt. Eingaben aus der Bürgerwerkstatt sowie Mängel- und Unfallmeldungen an die Stadt wurden berücksichtigt. Es ist wichtig zu betonen, dass der Beschluss des Radverkehrshauptnetzes keine Festlegung auf bestimmte Maßnahmen zur Verbesserung des Radwegenetzes darstellt. Zukünftige Maßnahmen sollen sich jedoch am Hauptnetz orientieren, um einen effizienten Mitteleinsatz zu gewährleisten.

Maßnahmenprogramm: Im Zentrum des Rad- und Fußwegekonzeptes steht die Beschreibung aller erforderlichen Maßnahmen. Diese werden in einem Maßnahmenkataster inklusive Kostenschätzung und Priorisierung festgehalten und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Der Abschluss dieser Arbeiten ist für das Frühjahr 2025 geplant.Bis Herbst 2024 werden vor Ort weiterhin Befahrungen und Begehungen durchgeführt, um eine detaillierte Analyse der aktuellen Situation zu ermöglichen. Im Winter 2024 folgt die Maßnahmenplanung, die im Frühjahr 2025 dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. Nach der Beschlussfassung wird die Berichterstellung abgeschlossen und das Projekt beendet. Die Umsetzung der Maßnahmen beginnt in den folgenden Jahren, wobei die erforderlichen Haushaltsmittel eingeplant werden müssen. Bürgermeister Julian Christ hebt die Bedeutung des Beschlusses hervor: „Der Beschluss zum Fuß- und Radwegkonzept wäre ein wichtiger Meilenstein. Denn wir wissen nun, wo unsere Verkehrsströme verlaufen und wo wir mehr für Fußgänger und Radfahrer tun müssen."

Weitere Infos finden Sie im Bürgerinfoportal der Stadt Gernsbach unter: https://gernsbach-sitzungsdienst.komm.one/bi/info.asp oder www.gernsbach.de/radverkehr.