Kurtaxe
Die Kurtaxe ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe, die zur Pflege der Tourismuseinrichtungen verwendet wird. Dafür garantieren wir Ihnen überprüfte Luftqualität in den Luftkurorten, zahlreiche Veranstaltungen, Führungen, kostenloses Informationsmaterial und mehr.
Wie hoch ist die Kurtaxe?
Die Höhe der Kurtaxe beträgt ganzjährig je Person und Aufenthaltstag einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer 1,50 € im gesamten Stadtgebiet und 0,75 € in der Rehabilitationsklinik.
Wer muss Kurtaxe bezahlen?
Die Kurtaxe bezahlt jeder Übernachtungs-Gast zusätzlich zu den Übernachtungspreisen.
Kurtaxe-Satzung (68 KB)
Der Meldeschein
Für alle Übernachtungsgäste besteht eine allgemeine Meldepflicht, die Ihrem Beherbergungsbetrieb obliegt! Sie erhalten dazu von Ihrem Vermieter einen offiziellen Meldeschein, den Sie ausfüllen und unterschreiben müssen. Einige Vermieter verwenden den sogenannten elektronischen Meldeschein. Hier sind bereits Ihre Daten eingedruckt. Diesen müssen Sie nur noch unterschreiben. Sollte Ihnen Ihr Vermieter keinen Meldeschein vorlegen, wenden Sie sich bitte an die Touristinfo .
Wenn Sie kurtaxepflichtig sind, erhalten Sie gleichzeitig mit dem Meldebogen ihre KONUS-Gästekarte, die Ihnen, neben der kostenfreien Nutzung des ÖPNV, auch manche Vergünstigung bei einem Besuch touristischer Einrichtungen in über 190 Orten im Schwarzwald gestattet. So zum Beispiel bei Eintrittspreisen in Schwimmbädern, bei Führungen oder Museumsbesuchen. Ausgenommen von KONUS sind Patienten und Besucher der Rehabilitationsklinik, sowie Gäste der Papiermacherschule und des Daimler-Bildungszentrums Haus Lautenbach.