Friedhofswesen
In welcher Weise eine Bestattung vorgenommen wird, richtet sich zunächst nach dem Willen und den Wünschen der Verstorbenen, die noch zu Lebzeiten schriftlich (z. B. Testament) oder mündlich geäußert wurden.
Liegt keine Willenserklärung vor, bestimmen die Angehörigen die Art der Bestattung. Dabei geht der Wille der Ehegatten bzw. des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin der anderen Angehörigen vor. Danach folgen, gemäß der gesetzlichen Erbfolge, die Kinder, die Eltern, die Enkel und die übrigen Verwandten, sowie die Verlobten. Sind keine Angehörigen zu ermitteln, veranlasst die Stadt Gernsbach die Bestattung in einem anonymen Urnenreihengrab.
Bestattungsarten
Erdbestattungen in Erdreihengräbern oder Erdwahlgräbern
Der Verstorbene wird in einem Sarg in einem Reihen- oder Wahlgrab beigesetzt. Wer die Grabart bestimmt, ist im Absatz Bestattungsarten erläutert.
Feuerbestattungen in Urnenreihengräbern, anonymen Urnenreihengräbern oder Urnenwahlgräbern
Der Verstorbene wird in einem Urnenreihen- oder Urnenwahlgrab beigesetzt. Wer die Grabart bestimmt, ist im Absatz Bestattungsarten erläutert. Die Ruhefristen und die Belegungsmöglichkeiten der jeweiligen Gräber entnehmen Sie bitte aus der zum betreffenden Zeitpunkt gültigen Friedhofsordnung.
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibungen
Sterbefall
Bei der Vielzahl der Dinge, die es für Angehörige bei einem Sterbefall zu erledigen gilt, sollen Ihnen die hier angebotenen Informationen Orientierung bieten.
Zugehörige Leistungen
- Ausstellung eines Leichenpasses beantragen
- Erbschein beantragen
- Erdbestattung - Beerdigung beauftragen
- Feuerbestattung beantragen
- Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
- Hausgeburt dem Standesamt melden
- Nachlasssicherung betreiben
- Naturbestattung beauftragen
- Organspende - Ausweis ausfüllen
- Patientenverfügung erstellen
- Seebestattung
- Sterbefall im Ausland - Aufnahme in das deutsche Sterberegister beantragen
- Sterbeurkunde beantragen
- Todesfall anzeigen
- Übernahme der Bestattungskosten beantragen (Sozialhilfe)
- Waisenrente beantragen
Checkliste
Checkliste zur Bestattung
Checkliste zur Bestattung
Für die würdevolle Begleitung des verstorbenen Menschen auf seinem letzten Weg sind viele Vorbereitungen notwendig. Für die Hinterbliebenen kann dies gerade in der Zeit der Trauer sehr mühsam sein. Was zu tun ist, was Sie beachten und im Vorfeld einer Bestattung bedenken sollten, finden Sie in der folgenden Checkliste aufgelistet.
Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen, kann dieses einige oder sogar alle der angeführten Punkte für Sie gegen Bezahlung erledigen.
Erste Schritte nach Eintritt des Sterbefalls
- Einen Arzt oder eine Ärztin benachrichtigen
- Der Arzt oder die Ärztin führt die Leichenschau durch und stellt die Todesbescheinigung aus.
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus. - Ein Bestattungsunternehmen benachrichtigen
- Leiche überführen lassen (erfolgt in der Regel durch das beauftragte Bestattungsunternehmen)
Die Überführung muss spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.
Vorbereitung der Bestattung
- Den Verstorbenen einbetten, einkleiden und einsargen (in führt in der Regel das Bestattungsunternehmen durch)
- Aufbahrung organisieren
- Sarg oder Urne bestellen
- Bestattungstermin vereinbaren und bekanntgeben
- Kirche oder Religionsgemeinschaft benachrichtigen
- Pfarrer oder Trauerredner organisieren
- Grab auswählen beziehungsweise Friedhofsverwaltung kontaktieren
- Gegebenenfalls Musikdarbietung vereinbaren
- Blumenschmuck bestellen, Kränze anfertigen lassen (Kranzschleifentext)
- Grabschmuck beim Floristen bestellen
- Grabstein beim Steinmetz in Auftrag geben
- Kondolenzliste erstellen
- Anzeigen in Zeitungen inserieren (Motivauswahl, Text)
- Trauerkarten und Dankkarten bestellen (Motivauswahl, Text, Druck)
- Trauerfeier ausrichten
- Grabpflege vertraglich regeln
Nach der Bestattung
Nach der Bestattung müssen Sie einige rechtliche Bestimmungen beachten. Von der verstorbenen Person zu Lebzeiten eingegangene Verträge und Verpflichtungen müssen möglicherweise gelöst oder geändert werden. Vieles können und möchten Sie sicherlich selbst erledigen. Sie können rein administrative Tätigkeiten auch Fachleuten übergeben. Das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen nimmt Ihnen in der Regel diese Wege ab und berät Sie bei speziellen Fragen.
- Vorhandene Testamente des verstorbenen Menschen beim Nachlassgericht abgeben, Nachlasssicherstellung, Testamentseröffnung
- Gegebenenfalls Erbschein ausstellen lassen; zuständig ist das Nachlassgericht, das auch darüber berät, ob die Ausstellung eines Erbscheins in Ihrem Fall sinnvoll ist.
- Rentenstelle oder Arbeitgeber benachrichtigen
- Gegebenenfalls Rentenfortzahlung beantragen ("Sterbevierteljahr")
- Kraftfahrzeuge (auch Anhänger) ab- oder ummelden
- Versicherungen (z.B. Versorgungswerk, Haftpflicht-, Hausrat-, Kfz-, Lebensversicherung) auflösen oder kündigen
- Versicherungsansprüche bei Krankenkasse, Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherungen geltend machen
- Mietverträge kündigen oder Weiterführung klären
- Konten und (Dauer-)Aufträge bei Geldinstituten kündigen, Kreditkarten sperren
- Einzugsermächtigungen widerrufen
- Sparverträge (z.B. Sparbücher, Bausparverträge, Wertpapiere, Bürgschaften, Darlehensverträge, Kredite, Leasingverträge) auflösen, sofern die Erbschaft angetreten wurde und tatsächliche Verfügungsbefugnis besteht
- Rundfunk- und Fernsehgeräte (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und Kabelgesellschaften) abmelden
- Energieversorgung (Gas, Wasser Strom) abmelden
- Müllabfuhr abmelden
- Telefon (Festnetz, Mobiltelefon, Internet) abmelden
- Mitgliedschaft bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften kündigen
- Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften kündigen
- Gegebenenfalls Betreuer oder Betreuerinnen und behandelnde Ärzte oder Ärztinnen des verstorbenen Menschen benachrichtigen
- Finanzamt informieren
- Nachsendung der Post an Erben beziehungsweise Bevollmächtigte beantragen
- Termine des verstorbenen Menschen absagen
Tipp: Hilfe und Unterstützung erhalten Sie unter anderem auch von
- karitativen Organisationen,
- Behörden,
- kirchlichen Einrichtungen oder
- den sozialen Diensten Ihres Stadt- oder Landkreises.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
15.05.2019 Innenministerium Baden-Württemberg
Zugehörige Leistungen
Friedhöfe in Gernsbach
- Evangelischer Friedhof, Ebersteingasse
- Katholischer Friedhof, Hauptstraße
- Ortsteil Hilpertsau, St.-Sebastian-Straße
- Ortsteil Lautenbach, Mühlhaldenweg
- Ortsteil Obertsrot, Wandweg
- Ortsteil Reichental, Langenackerstraße
- Ortsteil Staufenberg, Friedhofstraße