Anpassung der Elternbeiträge für städtische Kindertagesstätten beschlossen
Mit der Anpassung der Elternbeiträge haben sich die Ortschafts- und Gemeinderäte in ihrer Sitzung beschäftigt und abschließend wurde im Gemeinderat mehrheitlich der Beschluss zur moderaten Anhebung der bisherigen Beiträge in Höhe von 10,5 % ab dem 1. September 2024 und weiteren 7,9 % ab 1. September 2025 gefasst.
An den reduzierten Beiträgen für Alleinerziehende um 30 % und den Vergünstigungen für Geschwisterkinder soll festgehalten werden.
Mit dieser Anhebung der Gebühren bleibt die Stadt Gernsbach erneut unterhalb der von den kommunalen und kirchlichen Spitzenverbänden empfohlenen Beitragssätzen. Diese sprechen regelmäßig Empfehlungen zur Anpassung der Elternbeiträge aus.
In Gernsbach liegen die Elternbeiträge seit Jahren unterhalb dieser Empfehlungen: 2022 erfolgte keine Beitragserhöhung in Gernsbach, die aktuellen Beiträge gelten seit Juni 2023 und liegen ebenfalls unter den Richtlinien der Spitzenverbände, die einen Kostendeckungsgrad von 20 % vorsehen. In Gernsbach liegt der Deckungsgrad bei den städtischen Einrichtungen allerdings lediglich bei ca. 12 %. Sollte die vorgesehene Anpassung nicht erfolgen, würde sich dieses Delta vergrößern. Aktuell finanziert die Stadt Gernsbach die Kinderbetreuungseinrichtungen jährlich mit rund 6 Millionen Euro aus dem allgemeinen Haushalt.
„Aufgrund der zuletzt in allen Bereichen stark angestiegenen Kosten und der erfolgten tariflichen Lohnerhöhungen ist diese Maßnahme leider unumgänglich“, unterstreicht Hauptamtsleiterin Anna Sadowsky die Notwendigkeit der Beitragsanpassung.