Lebenslagen
Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.
Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.
Überbetrieblicher Arbeitsschutz
Gewerbeaufsicht
Die Gewerbeaufsicht überwacht die Umsetzung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und bietet darüber hinaus Beratung bei Fragen zur Prävention an. Diese Vollzugsaufgaben nehmen die Regierungspräsidien und die Stadt- und Landkreise wahr.
Zu den Aufgaben der Gewerbeaufsicht im Arbeitsschutz gehören unter anderem die
- Überwachung der Sicherheit von Maschinen, Geräten und Anlagen,
- Kontrolle der Einrichtungen von Arbeitsstätten und des Umgangs mit Gefahrstoffen und Biostoffen,
- Kontrolle von Anlagen mit besonderem Gefährdungspotenzial (z.B. Druckbehälter, Lager für brennbare Flüssigkeiten),
- Beaufsichtigung der Herstellung, Lagerung und Verwendung von Sprengstoffen und Feuerwerksartikeln,
- Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften des sozialen Arbeitsschutzes (z.B. Arbeitszeitgesetz, Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz),
- Überwachung von Anlagen und Einrichtungen nach der Strahlenschutzverordnung und nach der Röntgenverordnung durch die Regierungspräsidien.
Staatlicher Gewerbearzt
Der Aufgabenschwerpunkt des staatlichen Gewerbearztes liegt im Bereich des medizinischen Arbeitsschutzes. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:
- Beratung von Behörden bei arbeitsmedizinischen Fragen - auf Wunsch werden Betriebsbegehungen durchgeführt
- Beurteilung der in Baden-Württemberg gemeldeten Berufskrankheiten
- Bewertung von Arbeitsplätzen aus arbeitsmedizinischer Sicht
- Beratung der Verantwortlichen für den Arbeitsschutz
- Veranstaltung von arbeitsmedizinischen Fortbildungsveranstaltungen, insbesondere für Betriebsärzte
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 13.02.2019 freigegeben.