Lebenslagen
Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.
Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.
Niveaustufen und Ebenen
Bei einem Wechsel zwischen Werkrealschule, Hauptschule, Realschule, Gemeinschaftsschule und Gymnasium der Normalform müssen die Schülerinnen und Schüler bestimmte Leistungsanforderungen erfüllen, damit der Übergang in die andere Schulart erfolgreich gelingt.
Es gibt Schularten, die zu unterschiedlichen Abschlüssen führen.
Beispiel: An der Realschule können die Schülerinnen und Schüler den Realschulabschluss und den Hauptschulabschluss erwerben.
Diese Schularten haben daher unterschiedliche Niveaustufen. Folgende Niveaustufen werden unterschieden:
- Grundlegendes Niveau (G)
- Mittleres Niveau (M)
- Erweitertes Niveau (E)
In der Regel kommt es entscheidend auf das Niveau an, in das die Schülerin oder der Schüler wechseln will, nicht auf die konkrete Schulart. Zur einfacheren Einstufung werden die Schularten und Niveaustufen für den Übergang daher Ebenen zugeordnet:
Ebene 1:
- Werkrealschule
- Hauptschule
- Grundlegendes Niveau (G) an der Realschule
- Grundlegendes Niveau (G) an der Gemeinschaftsschule
Ebene 2:
- Mittleres Niveau (M) an der Realschule
- Mittleres Niveau (M) an der Gemeinschaftsschule
Ebene 3:
- Gymnasium
- Erweitertes Niveau (E) an der Gemeinschaftsschule
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 19.12.2023 freigegeben.