Lebenslagen
Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.
Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.
Berufsfachschulen
Berufsfachschulen (BFS) sind in der Regel Vollzeitschulen. Bei einigen Profilen müssen Praktika durchgeführt werden (ein bis zwei Tage pro Woche oder im Block).
Je nach Angebot dauern die Bildungsgänge ein Jahr (1BFS), zwei Jahre (2BFS) oder drei Jahre (3BFS).
Sie sind Vollzeitschulen, in denen Ihr entweder
- eine berufliche Grundbildung erwerbt (1BFS, 2BFS),
- die Fachschulreife erwerben könnt (2BFS; die Fachschulreife ist ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand plus berufliche Grundbildung) oder
- einen anerkannten Ausbildungsberuf abschließen könnt.
Durch den Besuch einer Berufsfachschule ist in der Regel die Berufsschulpflicht erfüllt.
Berufsfachschulen gibt es in folgenden Bereichen:
- gewerblich-technischer Bereich
- hauswirtschaftlich-sozialpädagogischer oder pflegerischer Bereich
- kaufmännischer Bereich
Die Anmeldung an der Schule müsst Ihr selbst beziehungsweise eine erziehungsberechtigte Person vornehmen. Je nach Schule erhaltet Ihr Anmeldeformulare inklusive der konkreten Aufnahmevoraussetzungen vor Ort oder die Informationen werden auf den Internetseiten der jeweiligen anbietenden Schule zum Download bereitgestellt. Beachtet bitte, dass die Bewerbung in der Regel bis zum 1. März erfolgen muss.
Vertiefende Informationen
- Berufsfachschulen auf den Seiten des Kultusministeriums
- Erwerb einer Grundbildung oder Berufsvorbereitung
- Erwerb der Fachschulreife oder eines Berufsabschlusses
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 13.12.2023 freigegeben.