Lebenslagen
Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.
Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.
Bürgermeisterwahlen
Die Bürgerinnen und Bürger der baden-württembergischen Gemeinden wählen die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister ihrer Gemeinde in freier, allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl für acht Jahre. Die Wahl findet unabhängig von der Wahl des Gemeinderats statt.
Sie können sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, wann die nächste Wahl ansteht.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat in Baden-Württemberg eine starke Stellung.
Aufgaben
- stimmberechtigte Vorsitzende oder stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderates und all seiner Ausschüsse,
- Chefin oder Chef der Gemeindeverwaltung
- Zuständigkeit für verschiedene durch Fachgesetze bestimmte Aufgaben und
- Rechtsvertretung der Gemeinde nach außen
In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten trägt die Bürgermeisterin die Bezeichnung Oberbürgermeisterin, der Bürgermeister die Bezeichnung Oberbürgermeister.
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
Stand: 29.08.2023
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg