Lebenslagen
Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.
Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.
Privatperson als Vormund
Wenn das Familiengericht eine als Vormund geeignete Person ausgewählt hat, ist diese zur Übernahme der Vormundschaft verpflichtet.
Gründe für eine Ablehnung müssen dem Familiengericht schon während des Verfahrens, also vor der Bestellung zum Vormund, vorgebracht werden.
Triftige Gründe für eine Ablehnung können sein:
- die überwiegende Betreuung zweier oder noch mehr noch nicht schulpflichtiger Kinder
- die Ausübung einer Vormundschaft ist auf Dauer besonders erschwert (z.B. durch die Betreuung kranker Familienmitglieder)
- Alter (über 60 Jahre)
- Krankheit oder Gebrechen
- Führung mehrerer anderer Vormundschaften, Pflegschaften oder Betreuungen,
wobei die Vormundschaft oder Pflegschaft über mehrere Geschwister nur als eine gilt
Der bestellte Vormund verpflichtet sich die Vormundschaft gewissenhaft zu führen und erhält eine Bestallungsurkunde.
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium Baden-Württemberg hat ihn am 19.06.2024 freigegeben.