Lebenslagen
Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.
Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.
Nach dem Ja-Wort
Durch Eheschließung können sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben.
Diese müssen Sie bestimmten Behörden und Stellen mitteilen.
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Änderung des Namens und der Adresse in
- Ihren Ausweisdokumenten und
- den Fahrzeugpapieren.
Hinweis: Beachten Sie, dass bei Namensänderungen ein alter Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ersetzt wird.
Darüber hinaus sollten Sie die Änderungen folgenden Einrichtungen bekannt geben:
- Arbeitgeber
Wenn Sie nach der Heirat einen neuen Namen tragen, sollten Sie dies Ihrem Arbeitgeber möglichst umgehend mitteilen. Dieser kann Ihre Namensänderung unter anderem der Sozialversicherung (Rentenversicherung und Krankenversicherung) bekannt geben. - Finanzamt
Informieren Sie Ihr Finanzamt von der Eheschließung. Sie erhalten dann automatisch die Steuerklasse 4, nachdem die Meldebehörde die Heirat in der Melderechtsdatenbank eingetragen hat. - Banken und Versicherungen
Ihren neuen Namen sollten Sie Banken und Versicherungsgesellschaften, bei denen Sie ein Konto/Depot oder eine Versicherung haben, schnellstmöglich anzeigen. Die Bank beziehungsweise die Versicherung verlangt meistens einen Nachweis von Ihnen (z.B. Kopie der Eheurkunde oder der Lebenspartnerschaftsurkunde). - Kabelanbieter
Wenn Sie einen Vertrag mit einem Kabelnetzbetreiber abgeschlossen haben, müssen Sie ihm die Namensänderung mitteilen. - Telefonanbieter
Für die korrekte Rechnungsstellung und Ihren Eintrag im Telefonbuch ist es wichtig, Ihre Namensänderung Ihrer Telefongesellschaft mitzuteilen. Meist können Sie dies telefonisch unter kostenfreien Servicenummern erledigen. - Versorgungsunternehmen
Als Eigentümer oder Eigentümerin einer Wohnung oder eines Hauses müssen Sie auch dem jeweiligen Versorgungsunternehmen Ihre Namensänderung mitteilen. Dies können Sie formlos tun. Größere Anbieter bieten dazu auch Online-Formulare an.
Wenn Sie Mieter oder Mieterin sind, sind meistens nur Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin und die Versorgungsunternehmen für Fernwärme, Gas und Wasser Vertragsparteien.
Nur mit Ihrem Stromversorgungsunternehmen haben Sie als Mieterin oder Mieter üblicherweise einen Vertrag. Diesen sollten Sie ändern.
Hinweis: Anwohnerparkausweise bleiben meistens weiterhin gültig, weil sie an das Nummernschild des Pkws gebunden sind.
In manchen Städten und Gemeinden wird nur ein Anwohnerparkausweis pro Familie oder Wohnung vergeben. Auskunft dazu erteilt Ihnen Ihre Gemeinde.
Weitere Informationen zum Anwohnerparkausweis erhalten Sie auf unseren Seiten.
Hat sich im Zusammenhang mit der Heirat Ihre Adresse geändert, sollten Sie sich umgehend ummelden beziehungsweise am neuen Wohnort anmelden.
Vertiefende Informationen
- Weitere Informationen finden Sie
- im Kapitel Steuerklassen,
- in der Leistungsbeschreibung Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale nach Heirat beantragen und
- in der Checkliste zum Umzug.
Zugehörige Leistungen
- Änderungen an die Krankenkasse melden
- Änderung persönlicher Daten der Hochschule mitteilen
- Beschwerde gegen Anbieter von Internet- und Telefonanschlüssen einreichen
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Eheurkunde - Ausstellung beantragen
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung bei Heirat
- Führerschein - bei Namensänderung umtauschen
- Lebenspartnerschaftsurkunde - weitere Ausfertigungen beantragen
- Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
- Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat neu beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden
Freigabevermerk
07.08.2023 Verkehrsministerium, Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums und Innenministerium Baden-Württemberg