Lebenslagen
Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.
Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.
Förderung der Integration
Integration findet vor allem im alltäglichen Zusammenleben statt, z. B. am Arbeitsplatz, in der Nachbarschaft, im Kindergarten, in der Schule und im Verein.
Sie ist keine einseitige Forderung an Menschen mit Migrationshintergrund, sondern eine gemeinschaftliche Aufgabe der ganzen Gesellschaft.
Sie muss Menschen mit Migrationshintergrund Angebote zur Teilhabe eröffnen und von diesen wird das Engagement zur Annahme dieser Angebote erwartet, etwa beim Erwerb der deutschen Sprache.
Dafür gibt es ein großes Kursangebot:
- Allgemeiner Integrationskurs
- 600 Einheiten Sprache und 100 Einheiten Alltagswissen, Kultur und Geschichte
- Spezielle Integrationskurse für
- Frauen
- Eltern
- junge Erwachsene, die nicht mehr schulpflichtig sind und noch nicht 27 Jahre alt sind,
- Zuwanderer, die nicht oder nicht ausreichend lesen oder schreiben können
- Zuwanderer, die eine nicht-lateinische Schrift gelernt haben,
- Personen, die bereits länger in Deutschland leben und die deutsche Sprache nur unvollständig erlernt haben (Förderkurse)
- Intensivkurse für besonders schnell lernende und hochqualifizierte Teilnehmer
Persönliche Unterstützung vor Ort gibt es bei :
- der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und Jugendmigrationsdienst (JMD)
- dem Integrationsmanager vor Ort und
- der Ausländerbehörde
Vertiefende Informationen
Kursangebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge:
Arbeitsmarkt:
- Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung (Beratungsstellen in Mannheim, Freiburg, Ulm, Aalen und Stuttgart)
- IQ-Netzwerk
Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung:
Rechtsgrundlage
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
06.12.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg