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Änderungen anderer für die Besteuerung bedeutsamer Umstände
Verfahrensablauf
Schicken Sie die Unterlagen mit der Post.
Fristen
innerhalb eines Monats
Erforderliche Unterlagen
Kopien
des Änderungsbeschlusses
der Satzungsänderung
des Stiftungsgeschäftes
Kosten
keine
Hinweise
Spätere, für die Steuervergünstigung wesentliche Satzungsänderungen müssen Sie dem Finanzamt mitteilen. Besprechen Sie geplante Änderungen am besten vor Beschlussfassung mit dem Finanzamt.
Hinweis: Für die steuerliche Erfassung bedeutsame Umstände müssen Sie auch bei der Gemeinde, in der die Stiftung ihren Sitz hat, anzeigen.