Bürgergespräch zum Bebauungsplan Weinau

Anwohnerinnen und Anwohner mit Bürgermeister Christ und Mitarbeiter des Bauamtes auf der Weinau
Stadt Gernsbach

Im Rahmen eines offenen Bürgerdialogs haben Bürgermeister Christ und Mitarbeiter des Bauamtes den Bebauungsplan ‚Weinau‘ mit den Anwohnerinnen und Anwohnern erörtert.

Hintergrund des Treffens waren die geplanten Änderungen des Bebauungsplanes, die der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung im April einstimmig beschlossen hatte. Ziel der Anpassungen ist es, die Nachverdichtung zu stärken und auf lange Sicht eine effizientere Nutzung der vorhandenen Grundstücke zu ermöglichen.

Kernpunkt der geplanten Änderungen ist die Zulässigkeit von zwei Vollgeschossen über das gesamte Gebiet sowie die Anpassung der zulässigen Gebäudehöhe. Im Verlauf der frühzeitigen Beteiligung wurden seitens der Anwohnerschaft Bedenken zur einheitlichen Geschosshöhe sowie zur First- und Traufhöhe geäußert. Konstruktive Anregungen und das ausführliche Beantworten von Fragen standen im Zentrum des Bürgergesprächs mit den Vertretern der Stadtverwaltung sowie des Gemeinderats.
„Ich nehme die Bedenken der Anwohnerschaft ernst und danke allen für den konstruktiven Dialog. Es ist unser Anliegen, einen Kompromiss zu finden, der möglichst viele zufriedenstellt“, sagte Bürgermeister Christ. Er sicherte zu, dass die Planungen nun überarbeitet und die Anwohnerinnen und Anwohner über die weiteren Schritte im Vorfeld informiert werden.

Die Änderungen des Bebauungsplanes ‚Weinau‘ beinhalten insbesondere die Vereinheitlichung der zulässigen Anzahl von Vollgeschossen. Der derzeitige Plan aus dem Jahr 1979 enthält unterschiedliche und veraltete Festsetzungen. Im südlichen Bereich entlang des „Langen Weges“ und bei zwei Grundstücken im Südosten sind aktuell zwei Vollgeschosse zulässig, während im restlichen Gebiet nur ein Vollgeschoss plus Dachgeschoss erlaubt ist. Diese Regelung soll nun im Zuge der Nachverdichtung angepasst werden, um eine zeitgemäße und effiziente Nutzung der Bauflächen zu ermöglichen.

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 22. April 2024 einstimmig die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes ‚Weinau‘ beschlossen und den Planentwurf für die Offenlage gebilligt.