Lebenslagen
Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.
Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.
Hilfe für Gewaltopfer
Gewalt kann im Alltag in der Öffentlichkeit (beispielsweise am Arbeitsplatz) oder auch im vermeintlich geschützten, privaten Bereich (beispielsweise in der Partnerschaft und Familie) entstehen.
Wir informieren Sie im Folgenden darüber,
- wo Sie Hilfe und Unterstützung erhalten und
- wie Sie sich vor solchen Angriffen schützen können.
Hinweis: Sind Sie akuten Angriffen ausgesetzt, rufen Sie so schnell wie möglich die Polizei. Sie erreichen sie unter der Rufnummer 110.
Zugehörige Leistungen
- Frauen- und Kinderschutzhaus - Unterbringung in Anspruch nehmen
- Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Anordnung beantragen
- Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Wohnungsüberlassung verlangen
- Häusliche Gewalt - Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot erwirken
- Zwangsverheiratung verhindern
Freigabevermerk
Stand: 07.07.2023
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg