Freibad Lautenbach
Klein aber fein! Das Schwimmbad mit Herz
Beschaulich gelegen, mit Blick auf den Lautenfelsen, bietet das familiäre und übersichtliche kleine Schwimmbad in Lautenbach Erholung und Badespaß für Jung und Alt. Einfach mal Eintauchen ins kühle Nass oder Ausruhen auf den grünen Liegeflächen oder Sitzgelegenheiten. Die Kleinsten vergnügen sich im schattigen Sandkasten und an gut gepflegten Spielgeräten. Allen anderen Aktivhungrigen bieten Tischtennisplatte, Tischfußball und Bolzplatz genügend Raum zum Austoben und für gemeinsame Vergnügungen.
Wer sich einfach nur treiben lassen will, lässt sich nieder auf den Sitzgelegenheiten direkt am Beckenrand, hält ein gepflegtes Schwätzchen oder beobachtet still das lustig-bunte Treiben im Wasserbecken. Für das leibliche Wohl sorgt der angeschlossene Kiosk mit kleinen, aber feinen Leckereien und Snacks.
Öffnungszeiten und Schlechtwetterregelung
Eintrittspreise
Eintrittspreise
Informationen zu den Eintrittspreisen
Befreiung
- Für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres
- schwer behinderte Schüler, Auszubildende und Studenten
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn im Schwerbehindertenausweis "Mit Begleitperson" vermerkt ist, erhalten freien Eintritt.
- Schulklassen Gernsbacher Schulen unter Führung eines Lehrers erhalten einmal wöchentlich freien Eintritt.
Schwer behinderte im Sinne der Badegebührenordnung sind Personen mit mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung. Die Befreiungsgründe sind entsprechend nachzuweisen.
Ermäßigung
- Kinder und Jugendliche vom vollendeten dritten bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
- Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende ab dem vollendeten 16. Lebensjahr sowie Empfänger von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB XII (1), oder Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB II (2) oder SGB XII (3).
- Schwerbehinderte ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (Erwerbsminderung mindestens 50 Prozent) fallen unter die Tarifgruppe "Ermäßigt".
Die Ermäßigungsgründe sind durch Vorlage eines Ausweises oder entsprechender Bescheide nachzuweisen.
Feierabendkarte
Die Feierabendkarte gilt ab 17 Uhr.
Familienkarte
Die Familiensaisonkarten erhalten Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind für das die Ermäßigungsgründe (siehe Ermäßigung 1. und 2.) zutreffen. Mit dieser Familiensaisonkarte erhält jedes Familienmitglied eine Jahreskarte. Mit dieser Jahreskarte kann unabhänigig voneinander das Bad besucht werden. Auf Familienkarten werden keine weiteren Ermäßigungen gewährt.
Die Familieneinzelkarten erhalten Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind für das die Ermäßigungsgründe (siehe Ermäßigung 1. und 2.) zutreffen. Für die ganze Familie wird nur eine Karte ausgegeben. Die Berechtigung ist ab dem 3. Kind durch Vorlage des Landesfamilienpasses nachzuweisen.
Haus- und Badeordnung
Haus- und Badeordnung
Die am 24. Juli 2000 vom Gemeinderat der Stadt Gernsbach beschlossene, am 24. November 2003 und 22. April 2004 geänderte Haus- und Badeordnung wird durch Beschluss des Gemeinderats am 3. Juli 2006 wie folgt geändert:
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