Amtsblatt - Der Stadtanzeiger
Der Gernsbacher Stadtanzeiger ist das offizielle Amtsblatt der Stadt Gernsbach und erscheint in der Regel wöchentlich jeden Donnerstag. Er wird über den Verlag Nussbaum-Medien kostenlos an alle Haushalte in Gernsbach verteilt.
Die aktuelle Online-Ausgabe des Stadtanzeigers
können Sie ab Freitag, 12 Uhr hier einsehen.
Weiterhin finden sich sowohl Mitteilungen der Stadtverwaltung als auch Vereinsnews und Ankündigungen auf der Online-Plattform des Nussbaumverlages unter https://nussbaumwelt.net/nm-gernsbach.
Sie haben keinen Stadtanzeiger erhalten?
Einige Exemplare der aktuellen Woche liegen am Erscheinungstag mittags im Eingangsbereich des Rathauses und der Touristinfo kostenlos zur Mitnahme aus (so lange Vorrat reicht). Sollten Sie hier keinen Stadtanzeiger mehr finden, wenden Sie sich bitte an Nussbaum-Medien in Gaggenau, Telefon 07225 9747-0.
Regeln für redaktionelle Beiträge
Im redaktionellen Teil des Stadtanzeigers werden neben den amtlichen Bekanntmachungen und Berichten der Stadt auch Texte aus den Bereichen des öffentlichen Lebens der Stadt, aus dem Kulturbereich, von Gernsbacher Institutionen, Gernsbacher Bildungs- und Erziehungseinrichtungen, Vereinsnachrichten und Ankündigungen der Kirchengemeinden veröffentlicht. Dies ist ein kostenloser Service der Stadt für Ihre Bürgerinnen und Bürger.
Regeln für die Veröffentlichung im redaktionellen Teil:
- Pro Woche können aus Platzgründen von einer Institution oder einem Verein höchstens 2000 Zeichen einschließlich Leerzeichen veröffentlicht werden. Zu umfangreiche Texte werden nicht berücksichtigt.
- Bitte formulieren Sie den Text in der dritten Person.
- Es können leider keine Grußworte, Danksagungen oder Nachrufe Dritter veröffentlicht werden.
- Es werden keine politischen oder religiösen Anschauungen veröffentlicht
- Die Veröffentlichung eines Textes mit demselben Thema (z.B. Ankündigung einer Veranstaltung) ist zweimal möglich.
- Es werden nur Texte und Fotos angenommen, die pünktlich vor Redaktionsschluss eingehen.
Redaktionsstatut
Weitere Informationen zu den Veröffentlichungsregeln können Sie dem aktuellen Redaktionsstatut entnehmen
Ratgeber für Schriftführer
Mit dem Leitfaden "So gelingt Ihr Artikel fürs Amtsblatt" hat der Nussbaumverlag einen hilfreichen Ratgeber für alle Schriftführerinnen und Schriftführer herausgebracht, der die wichtigsten Aspekte eines guten Presseartikels aufgreift.
Leitfaden zum Verfassen von redaktionellen Texten (239 KB) kostenlos herunterladen
Redaktionsschluss
Redaktionsschluss für den redaktionellen Teil des Gernsbacher Stadtanzeigers ist regelmäßig montags um 15 Uhr. Befindet sich in der Erscheinungswoche ein Feiertag, so wird der Redaktionsschluss in aller Regel auf Freitag vor der Erscheinungswoche um 11 Uhr vorverlegt (wenn dies auch ein Feiertag ist, entsprechend früher). Bitte beachten Sie bei Feiertagen in der Erscheinungswoche die entsprechenden Hinweise im Stadtanzeiger oder informieren sich unter Telefon 07224 644-445.
Für Nutzer des Online-Systems artikelstar ist der Redaktionsschluss regelmäßig montags um 22 Uhr. Befindet sich in der Erscheinungswoche ein Feiertag, so wird der Redaktionsschluss auch hier in aller Regel vorverlegt. Bitte beachten Sie die Hinweise im System.
Zu verschenken
Unter der Rubrik 'Zu verschenken' können alle Gernsbacherinnen und Gernsbacher Gegenstände oder Pflanzen (keine Tiere) angeben, die Sie zu verschenken haben. Wir nehmen dabei die Art, Menge, Größenangaben sowie die Telefonnummer des Inserenten auf und veröffentlichen diese kostenlos in der jeweils kommenden Ausgabe.
Zu verschenken-Hotline: 07224 644-445 (erreichbar Montag 8-12 u. 14-16 Uhr, Dienstag 8-12 Uhr), Annahmeschluss Erscheinungswoche: Montag 15 Uhr
Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren
Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren
Zum 1. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz eingeführt worden und hat die bestehenden Meldegesetzte der Bundesländer abgelöst. Nach § 50 des Bundesmeldegesetzt dürfen Alterjubilare ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden. Bei Ehejubiläen dürfen das 50. und jedes folgende Ehejubiläum veröffentlicht werden. Ehejubiläen werden zum 50. 60., 70. und 75. Hochzeitstag im Stadtanzeiger veröffentlicht.
Die Altersjubilare werden bei der Stadt Gernsbach aus dem amtlichen Melderegister ermitteln. Eine Mitteilung an die Stadtverwaltung ist deshalb nicht erforderlich.
Sie wünschen keine Veröffentlichung?
Die Daten dürfen nicht veröffentlicht und an Presse übermittelt werden, wenn der Betroffene dies verlangt, oder wenn eine Auskunftssperre nach den Voraussetzungen des § 51 MG ins Melderegister aufgenommen wurde.
Die Bürger, die keine Veröffentlichung ihres Alters- oder Ehejubiläums im Stadtanzeiger und in der Tagespresse wünschen, werden gebeten, dies der Stadt Gernsbach, Amt für öffentliche Ordnung, Igelbachstr. 11, 76593 Gernsbach, Telefon 07224 644-449, E-Mail: buergerbuero@gernsbach.de mitzuteilen.
Eine formlose E-Mail sollte folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Geb.-Datum, Adresse.